Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 622 — 
  
Nummer  
des zur Zeit des                                                                                                 Eingangszoll 
Vertrags- 
  
abschlusses                              Benennung der Gegenstände 
giltigen belgischen                                                                                                     Maßstab Betrag 
 Zolltarifes                                                                                                                                  Fr. 
  
Zollabfertigung gestellt worden sind, so hat die Verzollung 
der bereits eingebrachten Teile nach den Zollsätzen für 
getrennt eingehende Teile von Maschinen und mechanischen 
Vorrichtungen zu erfolgen. Das Fehlen einzelner un- 
wesentlicher Nebenbestandteile soll jedoch die Anwendung 
des für den vollständigen Gegenstand geltenden Zollsatzes 
nicht ausschließen. 
Bis zur Schlußabfertigung aller Teilsendungen bleibt 
der Zollbehörde vorbehalten, die Sicherstellung der 
gegebenenfalls zu entrichtenden höheren Zollbeträge zu 
verlangen und die in Teilsendungen eingeführten Stücke 
mit Identitätszeichen zu versehen; ferner ist sie befugt, 
nach Zusammenstellung der Maschine oder mechanischen 
Vorrichtung durch eine Revision auf Kosten des Zoll- 
pflichtigen sich von der Zugehörigkeit aller Teilsendungen 
zu dieser Maschine oder mechanischen Vorrichtung zu über- 
zeugen. — Ersatz- und Reserveteile werden stets für sich 
verzollt. 
2. Unter den Maschinen, mechanischen Vorrichtungen und 
Werkzeugen, deren Zollsätze gebunden sind, werden auch 
unterseeische und unterirdische elektrische Kabel verstanden. 
34 Ledergalanteriewaren ... Wert 15 Prozent 
aus 36 Zement; Thermit (Aluminiumpulver mit Oxyden gemischt); 
Schmirgel, auch gemahlen oder in Schachteln) Büchsen 
oder ähnlichen kleinen Packungen frei 
  
38 Kurz- und Quincailleriewaren a) Wert 13 Prozent 
(a) Einschließlich der Papierwäsche mit Webstoffüberzug. 
aus 39 Kupferdraht .................... .....100 kg 10 
Kupfer- und Nickelwaren.................. ........ Wert 10 Prozent 
Eisen, geschmiedet oder warm gewalzt in Stangen und 
Stahl in Stangen, ohne Rücksicht auf die Form und 
die Herstellungsart (mit Ausnahme der Schienen), voraus- 
  
  
 
	        
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