Nummer
des zur Zeit des Eingangszoll
Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände
giltigen belgischen Maßstab Betrag
Zolltarifs
Noch: aus 39 Stählerne Feilenfomen 100 kg 2
Bogen, aus einfach gebogenen Stäben zusammengesetzt,
für Garteneinfassungen...................... 100 kg 2
Draht oder Stäbe, ohne Rücksicht auf den Querschnitt,
von weniger als 5 Millimeter Durchmesser oder
Dicke, zu einem bestimmten Gebrauch in gleiche
Längen zerschnitten .. .. .. .... ..... ...... .... 100 kg 2
Gelochte Bänder zum Beschlagen von Kisten 100 kg 2
Säulen, röhrenförmige, mit Ausnahme derjenigen zur
Wohnungsausstattung oder zum Gartenschmuck 100 kg 2
Bleche oder Platten, getrieben oder rund oder nach
der Schablone zugeschnitten 100 kg 2
Stirnbleche für Kessel, von gewölbter Form, mit oder
ohne Öffnungen für die Einfügung von Feuer-
büchsen oder von Siederöhren, mit durch Hämmern
oder auf andere Weise aufgetriebenen Rändern, aber
nicht fertig gestellt oder eingefaßt 100 kg 2
Bleche oder Platten, gefirnißt, lackiert oder bronziert 100 kg 3
Draht, ohne Rücksicht auf den Querschnitt, den Durch-
messer und die Dicke, verkupfert, vernickelt, verzinnt,
verbleit oder verzinkt (galvanisiert)) zu einem be-
stimmten Gebrauch in gleiche Längen zerschnitten 100 kg 3
Mit Kupfer überzogene Rohre und Röhren, durch
Walzverfahren hergestellt, bei denen das Eisen oder
der Stahl dem Gewicht nach vorherrscht 100 kg 3
Andere Eisen- und Stahlwaren 100 kg 4
Anmerkung. Auf die Verzollung bleibt es ohne Ein-
fluß, wenn die oben aufgeführten Gegenstände mit einem Teer-
anstrich oder Mennigüberzug versehen sind.