Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

    
  
  
 
  
  
Nummer  
des zur Zeit des                                                                                                       Eingangszoll 
Vertragsabschlusses       Benennung der Gegenstände 
giltigen belgischen                                                                                            Maßstab Betrag 
Zolltarifs 
                                                                                                                                                   
Noch: aus 39 Stählerne Feilenfomen 100 kg 2 
Bogen, aus einfach gebogenen Stäben zusammengesetzt,  
für Garteneinfassungen...................... 100 kg 2 
Draht oder Stäbe, ohne Rücksicht auf den Querschnitt, 
von weniger als 5 Millimeter Durchmesser oder 
Dicke, zu einem bestimmten Gebrauch in gleiche 
Längen zerschnitten .. .. .. .... ..... ...... .... 100 kg 2 
Gelochte Bänder zum Beschlagen von Kisten 100 kg 2 
Säulen, röhrenförmige, mit Ausnahme derjenigen zur 
Wohnungsausstattung oder zum Gartenschmuck 100 kg 2 
Bleche oder Platten, getrieben oder rund oder nach 
der Schablone zugeschnitten 100 kg 2 
Stirnbleche für Kessel, von gewölbter Form, mit oder 
ohne Öffnungen für die Einfügung von Feuer- 
büchsen oder von Siederöhren, mit durch Hämmern 
oder auf andere Weise aufgetriebenen Rändern, aber 
nicht fertig gestellt oder eingefaßt 100 kg 2 
Bleche oder Platten, gefirnißt, lackiert oder bronziert      100 kg 3 
Draht, ohne Rücksicht auf den Querschnitt, den Durch- 
messer und die Dicke, verkupfert, vernickelt, verzinnt, 
verbleit oder verzinkt (galvanisiert)) zu einem be- 
stimmten Gebrauch in gleiche Längen zerschnitten 100 kg 3 
Mit Kupfer überzogene Rohre und Röhren, durch 
Walzverfahren hergestellt, bei denen das Eisen oder 
der Stahl dem Gewicht nach vorherrscht 100 kg 3 
Andere Eisen- und Stahlwaren 100 kg 4 
Anmerkung. Auf die Verzollung bleibt es ohne Ein- 
fluß, wenn die oben aufgeführten Gegenstände mit einem Teer- 
anstrich oder Mennigüberzug versehen sind. 
  
  
 
	        
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