Nummer
des Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen 1 Doppelzentuer
Tarifs
Mark
aus 556 Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten oder aus Häuten
von Fischen oder Kriechtieren, mit anderen Sohlen als Holzsohlen:
das Paar im Gewichte von mehr als 1 200 Gramm 60
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 1 200 Gramm.. 80
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunterr 90
557 Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie aus rohen
enthaarten Häuten, auch mit Unterlagen oder Zwischenlagen aus groben
Gespinstwaren oder Filz .... 50
aus 560 Waren aus Leder für Spinnerei und Weberei, soweit sie nicht durch die
Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen:
Nähriemen; Schlagriemen; Florteilriemen; Lederschnüre 50
Kratzenrücken, Kratzenbänder; Blätter für Flugwalzen (Volantblätter);
Streifen und Blätter für Schützentreiber Nitschelhosen:
bei einem Reingewicht des Stückes von 2 Kilogramm oder
darüber. 50
bei einem Reingewicht des Stückes von weniger als 2 Kilogramm 65
aus 574 Schläuche aus weichem Kautschuk:
für die Bereifung von Fahrzeugrädern 60
andere aus Kautschuk, mit Ausnahme derjenigen zu Stielen für
künstliche Blumen; aus Kautschuk mit Unterlagen aus pflanz-
lichen Spinnstoffen; aus pflanzlichen Spinnstoffen, mit Kautschuk
getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk
verbunden; aus Kautschuk mit Gespinsten umflochten oder um-
sponnen; alle diese auch in Verbindung mit unedlen Metallen
oder Legierungen unedler Metalle ....... ... .. .... ..... ... 40