46 5. Polenfrage und Enteignungsgesetz.
nahmen für unbedingt notwendig. Sie wird dem Landtage eine entsprechende
Gesetzesvorlage unterbreiten.“
Diesen Gesetzentwurf „über Maßnahmen zur Stärkung des Dentschtums in den
Provinzen Westpreußen und Posen“ führte Fürst Bülow selbst mit einer Rede am 26. November
1907 im Abgeordnetenhause ein, in der er Anlaß und Gesamtsituation, die zu
dieser Vorlage führten, umfassend darstellte.
Ministerpräsident, Reichskanzler Fürst von Bülow:
Meine Herren, der Gesetzentwurf, betreffend Maßnahmen zum Schutze
des Deutschtums in den Provinzen Posen und Westpreußen, der Ihnen
bereits durch die Thronrede vom 8. Januar angekündigt worden war, und den
ich hiermit diesem Hohen Hause überreiche, beweist Ihnen, daß die Königliche
Staatsregierung in der Ostmarkenpolitik diejenigen Wege für die richtigen
hält, die Fürst Bismarck im Jahre 1886 eingeschlagen hat, und daß sie fest
entschlossen ist, diese Wege weiter zu gehen.
Die vornehmsten Aufgaben dieser Politik, deren überzeugter Anhänger
und Träger ich immer gewesen bin und heute mehr denn je bin, habe ich
bereits vor fünf Jahren vor diesem Hohen Hause eingehend dargelegtt). Ich
habe damals ausgeführt, daß neben einer zielbewußten Siedlungstätigkeit,
die unzweifelhaft das wirksamste Mittel zur Verdeutschung unserer Ostmarken
sei, die Erhaltung und Kräftigung des vorhandenen deutschen Grundbesitzes
mit allen Mitteln anzustreben sei. Ich habe weiter betont, daß besonders
auch die Stärkung des deutschen Bürgertums, des deutschen Mittelstandes
in den Städten unerläßlich sei, um diesen Kulturträgern ihren deutschen
Charakter zu erhalten oder wieder zu erobern. Ich habe ferner die allgemeine
wirtschaftliche und kulturelle Hebung der östlichen Landesteile mit
national gemischter Bevölkerung als eine durchaus notwendige Vorbedingung
dafür bezeichnet, daß der Deutsche in ihnen fest wurzeln und Freude am
Leben gewinnen könne. Und ich habe endlich die wichtigen Aufgaben hervorgehoben,
die den preußischen Beamten, den preußischen Lehrern in den
schwierigen Verhältnissen des Ostens zufallen und es notwendig machen,
dort besonders tüchtige Kräfte zu verwenden und sie in ihrem Wirkungskreis
heimisch werden zu lassen.
Seit diesen meinen Ausführungen hat die Königliche Staatsregierung
dank der verständnisvollen Unterstützung des Landtags, der die notwendigen
Geldmittel uns bewilligt hat, meinen Worten Taten folgen lassen:; ich erinnere
hier nur an die den Beamten und Lehrern gewährten Gehaltszulagen
und Erziehungsbeihilfen?), an die Schaffung von Dienst= und billigen
1) In der Rede vom 13. Jamtar 1902. 1, S. 254ff.
2) Die sog. Ostmarkenzulagen, über die s. die Rede vom 19. Jannar 1903, I, S. 381ff.