Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
157 — 
  
— — — S —.—. — .. —. ——. — 
  
Nummer Zollsatz 
utn Benennung der Segenstände für 1 Doppel-zentner  
Tarifs Mark 
38 Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Verpflanzen, 
und sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit Erdballen, auch in 
Töpfen oder Kübeln; Propfreiser: 
Cykasstämme ohne Wurzeln und Wedel;) Palmen) indische Azaleen; 
Lorbeerbäume; Forstpflanzen . . . . . .. frei 
Rosen. 12 
Pflanzen in Töpfen . . .. 10 
Pflanzen ohne Erdballen . .. 6 
andere . . . . .. 5 
aus 45 Weintrauben (Weinbeeren): 
frisch: 
zum Tafelgenuß 
eingehend in Postsendungen von einem Gewichte bis 
5 Kilogramm einschließlich. . . . . . . . .. .. .. . . . ... frei 
auf andere Weise eingehend . . . . . .. 4 
andere . . . .. 10 
in Fässern oder Kesselwagen eingestampfte Weinbeeren (Trauben 
der Weinlese), auch wenn die Gährung schon begonnen hat, 
sofern sie alle Teile der Frucht, also neben dem Safte auch 
noch die Kämme, Kerne und Schalen der Trauben enthalten 10 
aus 46%Wal= und Haselnüsse, unreife oder reife, auch ausgeschält, gemahlen 
oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet . . . . . .. 2 
(aus 47/9) Anderes Obst: 
aus 47 frisch: 
eingehend in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm 
einschließlich . .. .. . . .. frei 
  
 
	        
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