203
Nummer Zollsatz
dea deutschen Benennung der Gegenstände für Ansebel
arifs Mark
733 Porzellan und porzellanartige Waren (Weichporzellan senglisches und
Fritten-Porzellan!, unglasiertes Porzellan [Biskuit, Parian, Jaspisl
usw.):
weiß.............................................. 10
farbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug .... .. .. . .. . 20
in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter
höhere Zollsätze fallen ... . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . .. . ... 25
Anmerkung zu Nr. 733. Porzellanperlen werden wie Glas-
perlen verzollt.
Anmerkung zu Nr. 731 und 733. Fabrikmarken, die keine
Verzierung bewirken, haben nicht zur Folge, daß an sich einfarbige
oder weiße Tonwaren als mehrfarbige oder farbige verzollt werden.
735 Glasmasse (auch Straß, ungeformt oder in Form roher Klumpen),
Schmelzglas-(Email-) Masse, Glasurmasse, ungefärbt oder gefärbt;
Glasstaub (gemahlenes Glas) ..... . . . . . .. . . . . . . . . .. ... 3
736 Rohe Stangen und Röhren aus naturfarbigem Glase; Glasröhren
und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlen-
bereitung und Kunstglasbläserei einschließlich der Herstellung von
Kunstglas gebraucht werden . . .. 3
(737/40) Hohlglas:
737 weder gepreßt noch geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geätzt
oder gemustert:
naturfarbig . .. 3
weiß (auch halbweiß) durchsichtig, auch mit einzelnen Ringen von H—
massivem weißen (auch halbweißen) Glase . ..
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit
weißem undurchsichtigen Glase überfangen: für ire
Milch-, Alabaster- und Beinglas, weiß undurchsichtig 10
anderes........................................ 15