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Nummer · Zollsatz
sen dneschen Benennung der Gegenstände für vßvß
Tarifs Mark
762 Waren aus Glasflüssen, Glassteinen oder Glaskorallen, vorstehend nicht
genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
dadurch unter höhere Zollsätze fallen . .. 60
763 Glas, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, auch durch
Pressen oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, poliert, abgerieben,
geschnitten, geätzt, gemustert; Glasgespinst und Glaswolle:
nicht gefärbt, nicht undurchsichtig . . . . . . .. 12
gefärbt oder undurchsichtig. . . .. ...... .... . . . . . . .. . . . . .. 15
bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Ein-
brennen von Farben gemustert .... .. . ... . . .. . . . . .. . . .. 20
Anmerkung. Glasmuckel (kleine, halbkugelförmig gepreßte
Gläser mit auf der flachen Seite eingepreßten, auch ausgemalten Ver-
zierungen, zur Herstellung von Anhängern, Stockknöpfen, Schmuck-
nadeln und dergleichen dienend) werden nach Nr. 763 verzollt, sofern
sie aus anderweit im allgemeinen Tarife nicht genanntem Glase
bestehen und nicht mit anderen Stoffen verbunden sind.
aus 764 Glasmalereien, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt
oder eingeätzt; künstliche Augen 20
767 Glas= und Schmelzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit
sie nicht in anderen Nummern des allgemeinen Tarifs besonders
genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter
höhere Zollsätze fallen:
bemalt, vergoldet, versilbert oder durch Auftragen oder Einbrennen
von Farben gemustert; auch Opaleszentglas, Glasmalereien,
Glasmosaik, Kunstverglasungen, Lichtbilder aller Art von Glas,
auch in Glas eingebrannt oder eingeäzt 30
andere ... 24
Anmerkung. Glasknöpfe mit untergelegten Metallplättchen, die
nach der Schauseite nicht übergreifen, Glasbehänge zu Leuchtern und
andere Leuchterbestandteile aus Glas mit bloß zur Verbindung dienenden