Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

— 206 — 
  
  
—. — —— ——— — — —— — —— S 
  
Nummer · Zollsatz 
sen dneschen Benennung der Gegenstände für vßvß 
Tarifs Mark 
762 Waren aus Glasflüssen, Glassteinen oder Glaskorallen, vorstehend nicht 
genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
dadurch unter höhere Zollsätze fallen . .. 60 
763 Glas, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, auch durch 
Pressen oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, poliert, abgerieben, 
geschnitten, geätzt, gemustert; Glasgespinst und Glaswolle: 
nicht gefärbt, nicht undurchsichtig . . . . . . .. 12 
gefärbt oder undurchsichtig. . . .. ...... .... . . . . . . .. . . . . .. 15 
bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Ein- 
brennen von Farben gemustert .... .. . ... . . .. . . . . .. . . .. 20 
Anmerkung. Glasmuckel (kleine, halbkugelförmig gepreßte 
Gläser mit auf der flachen Seite eingepreßten, auch ausgemalten Ver- 
zierungen, zur Herstellung von Anhängern, Stockknöpfen, Schmuck- 
nadeln und dergleichen dienend) werden nach Nr. 763 verzollt, sofern 
sie aus anderweit im allgemeinen Tarife nicht genanntem Glase 
bestehen und nicht mit anderen Stoffen verbunden sind. 
aus 764 Glasmalereien, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt 
oder eingeätzt; künstliche Augen 20 
767 Glas= und Schmelzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit 
sie nicht in anderen Nummern des allgemeinen Tarifs besonders 
genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter 
höhere Zollsätze fallen: 
bemalt, vergoldet, versilbert oder durch Auftragen oder Einbrennen 
von Farben gemustert; auch Opaleszentglas, Glasmalereien, 
Glasmosaik, Kunstverglasungen, Lichtbilder aller Art von Glas, 
auch in Glas eingebrannt oder eingeäzt 30 
andere ... 24 
  
Anmerkung. Glasknöpfe mit untergelegten Metallplättchen, die 
nach der Schauseite nicht übergreifen, Glasbehänge zu Leuchtern und 
andere Leuchterbestandteile aus Glas mit bloß zur Verbindung dienenden 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.