Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

211 — 
  
  
—— — — —— — — — —. —. — — — —— —— — —— —— — — — —ffl. rq — 
  
Nummer Zollsatz * 
des deutschen » für 1 Doppel- 
allgemeinen Benennung der Gegenstände zentner 
Tarifs Mark 
Knöpfe (auch aus Blech) und sonstige feine Eisenwaren, anderweit 
im allgemeinen Tarif nicht genannt: 
roh............................................... 15 
bearbeitet . . .. 24 
Anmerkung. Von der Verzollung als feine Eisenwaren nach 
Nr. 836 bleiben die in anderen Nummern des Abschnitts 17A des 
allgemeinen Tarifs besonders genannten Eisenwaren auch dann aus- 
genommen, wenn sie fein bearbeitet sind. 
aus 839 Federn, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt: 
an sich feine (Perrücken-, Handschuh-, Hut= und ähnliche Federn) 
sowie alle polierten, vernickelten, lackierten, vernierten oder sonst 
weiter als durch bloßes Abschleifen bearbeiteten Federn 20 
andere: 
roh............................................. 6 
bloß abgeschliffen . ... 10 
Anmerkung zu Abschnitt 17A4 des allgemeinen Tarifs. 
Eisen in Stäben, Draht, Blech, Röhren und andere Eisenwaren, die 
auf mechanischem Wege mit Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel oder 
Aluminium überzogen oder auf chemischem Wege vernickelt sind, unter- 
liegen, soweit nicht im allgemeinen Tarif besondere Bestimmungen 
getroffen sind, einem Zollzuschlage von 50 vom Hundert. Sofern für 
die genannten Gegenstände in poliertem oder allgemein in bearbeitetem 
Zustande besondere Zollsätze bestehen, werden letztere der Berechnung 
zugrunde gelegt. 
844 Aluminium in rohem Zustand (in Blöcken, Barren, Masseln, Körnern), 
auch in Plattenform gegossen . . .. frei 
aus 854 Flaschenkapseln aus Blei oder Bleilegierungen, auch mit Zinn plattiert; 
Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn plattirt. 24 
(856/7) Zink, gestreckt, gewalzt (Blech): 
856 roh: 
mehr als 0,25 Millimeter stark. . . .. . .. . .. . .. . . . . . . . . . ... 3 
0,25 Millimeter oder darunter stark . .. . . . . .. . . . . . . . . . . ... 3 
857 abgeschliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen 
Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogen 5 
aus 859 Waren aus Zink und Zinklegierungen: 
  
feine, insbesondere alle bemalten, bronzierten, gefirnißten, lackierten, 
polierten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen 
  
unedler Metalle überzogenen; Zinkwaren in Verbindung  mit
	        
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