— 218 —
————— — — — — — — — — — — — — —
Nummer
des deutschen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark
927
937
941
942
aus 943
944
946
brauch notwendigen Zubehörteile und Einrichtungen (Federn, Achsen,
Räder, Vordergestell, Brems= und Anspannvorrichtungen usw.) auf.
weisen, jedoch weder angestrichen, lackiert, poliert oder bemalt noch
mit Leder- oder Polsterarbeit (einschließlich lose eingelegter Polster)
ausgestattet sind. «
4. Fußdecken, Laternen, Wagenkisten und ähnliche Gegenstände, welche
mit fertigen Personenwagen eingehen und dazu bestimmt sind, mit
ihnen in feste Verbindung gebracht oder auf andere Weise zusammen-
gesetzt zu werden, sind als Bestandteile der Wagen anzusehen und
nicht besonders zu verzollen.
5. Zur Herstellung von Motorwagen bestimmte, ohne Gestellrahmen
(Chassis), Motor und Räder eingehende Personenwagen werden wie
vierrädrige Personenwagen behandelt und in fertigem Justande nach
den vertragsmäßigen Sätzen der Nr. 917, im Rohbau mit einem
Viertel dieser Sätze verzollt.
Bügel, Federn, Hähne und Läufe, auch Teile von solchen, sowie
andere Teile von Handfeuerwaffen (ausgenommen Schlösser und
Verschlußstücke), aus unedlen Metallen oder aus Legierungen un-
edler Metalle:
roh...............................................
bearbeitet...........................................
Pfeifenorgeln............................................
Streich-undZupfsTonwerkzeuge............................
Blas-Tonwerkzeuge.......................................
Mechanische Spielwerke nicht unter Absatz 1 der Nr. 943 des allge—
meinen Tarifes fallend, sowie Vorrichtungen zur mechanischen
Wiedergabe von Tonstükdken . ...
Ziehharmonkas .. .. . .. . . . ..
Andere Tonwerkzeuge, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt
Anmerkung zu Abschnitt 190 des allgemeinen Tarifs.
Teile von Tonwerkzeugen, die als solche erkennbar sind, werden,
soweit sie nicht im allgemeinen Tarife besonders genannt sind,
wie die Tonwerkzeuge verzollt, zu denen sie gehören. Hölzerne Teile
von Tonwerkzeugen sind jedoch nach ihrer Beschaffenheit zu verzollen,
soweit der Zollsatz, dem sie hiernach unterliegen würden, niedriger ist
als der Zollsatz für die Tonwerkzeuge, zu denen sie gehören.
Kinderspielzeug aller Art und Teile davon; auch Christbaumschmuck
24
20
20
20
25
20
24
10