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W Nosah
Nummer
des oͤstert eichisch- 00
ungerehe Benennung der Segenstände für Lm'
rifs Kronen
aus 145 Gips:
b) gebrannt:
zu Dungzwecken oder zu Formerzwecken fuͤr die keramische
Industrie, auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungs-
wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen frei
2. anderer —. 60
aus 146 Weiße Kreide, Schwerspat (Baryt, schwefelsaurer, natürlicher):
b) gemahlen, geschlemmt:
1. weiße Kreide : . . . .. frei
2. Schwerspat (Baryt, schwefelsaurer, natürlicher). —. 80
148 Farberden:
a) roh............................................... frei
b) gebrannt, gemahlen, geschlemmt, gepreßt .. .. . . . . .. . . . . . ... 1.20
Anmerkungen.
1. Gemahlene Farberden, welche nur zufälligerweise hinzugekommene
Spuren von anorganischen oder organischen Pigmenten, Teerfarb-
stoffen usw. enthalten, die eine merkliche Farbennuancierung nicht
bewirken, sind nach Nr. 148b zu behandeln.
2. Zu Nr. 1480 gehört auch auf mechanischem Wege gepulverte Steinkohle.
e) geschönt............................................ 5.50
Anmerkung. Zu Nr. 148 gehören nur geschönte Farberden,
welche nicht mehr als 5 Drozent Zusätze von anorganischen oder
organischen Pigmenten, Teerfarbstoffen usw. enthalten.
149 Andere Erden und Steine, künstlich gefärbt . . . . . . . .. 6. —
aus 155 Ätherische Ole:
b) 1. Ole aus Zitrusfrüchten (Pomeranzen-, Litronen--, Berga-
mottenöl usw.); Bittermandelöl; Cajeputöl; Melissenöl;
Pfefferminzöl; Sandelholzöl; Sassafrasöl; Senföl Zedern-
holzöl . .. . .. . . . . . .. 36.—
2. andere, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte 60.—
aus 156 Farbhölzer:
b) zerkleinert (d. i. geschnitten, geraspelt, gemahlen) ............. 2.—
C) zerkleinert fermentiert .. . . 3.—