Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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es österreichi 
ungarischen Benennung der Gegenstände für 100 Kilo- 
allgemeinen gramm 
arifs Kronen 
aus c) verzinnt, verzinkt, verbleit, in der Stärke: 
1. von 1 Millimeter oder mehr . .. 18.— 
2. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimeter .. 19.— 
3. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter 20.— 
4. unter 0,4 Millimeter . . .. 21.50 
e) dessiniert (farbig oder gepreßt), moiriert, lackiert 25.— 
aus 433 Bleche und Platten, durchgeschlagene, gelochte, vertiefte oder zugeschnittene: 
aus a) Schwarzbleche, in der Stärke von 1 Millimeter oder darüber 14.— 
aus 434 Draht: 
aus a) in der Stärke: 
2. unter 1,5 Millimeter bis 0,5 Millimeter ... 12.— 
3. unter 0,5 Millimeter . . . . . . . . . .. 14.— 
Anmerkungen. 
1. Walzdraht über 4 Millimeter stark, für Drahtziehereien auf Erlaubnis- 
scheine unter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen 
und Kontrollen 7.— 
2. Kratzendraht unter 1,5 Millimeter Stärke für Kratzenfabriken, Stahl- 
draht, ohne Rücksicht auf die Stärke, zur Fabrikation von Wirk- 
und Stricknadeln, gezahnter oder ungezahnter Eisenposendraht, 
ohne Rücksicht auf die Stärke, für Textilmaschinenfabriken und 
Spinnereien auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege 
vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen 3.— 
3. Stahlwalzdraht, ohne Rücksicht auf die Stärke, für Schirmschienen 
und Miederfedernfabriken auf Erlaubnisscheine unter den im Ver- 
ordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen 6.— 
4. Unter Nr. 434à des allgemeinen Tarifs fallen auch Drähte, die 
unmittelbar beim Ziehen ein blankes Aussehen erhalten haben, 
ferner Drähte, die nur infolge der Anwendung von Kupfersalz. 
lösungen beim Ziehen einen dünnen Kupferanflug aufweisen. 
b) verzinnt, verzinkt, verbleit, verkupfert, vermessingt, gefirnißt, in der 
Stärke: 
J. von 1,5 Millimeter oder nher 14.— 
2. unter 1,5 Millimeter bis 0,5 Millimeter 17.— 
3. unter 0,5 Millimeter . . .. 19. — 
  
 
	        
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