Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

343 
Tarif C. 
Zölle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet. 
Der in diesem Tarife genannte deutsche allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 
in seiner durch das deutsche Reichsgesetz vom gleichen Tage bestimmten Fassung. 
  
.. 
  
  
  
Nummer N 
des deut 
Falusche Bezeichnung der Waren. 1 Hoppeentner 
Tarifs. 
Mark. 
1 Roggen . . ... 5 
2 Weizen und Spelz....................................... 5,50 
aus 3 Gerste mit Ausnahme von Malzgerste . . . . . . .. 1,30 
4 Hafer................................................. 5 
7 Mais und Dari......................................... 3 
11 Speisebohnen, trockene (reife) 2,50 
Erbsen, Linsen, trockene (reife) . . . . .. 1,50 
aus 28 Flachs, Hanf, gereinigt . . . . .. . ... frei 
aus 33 Bohnen, Erbsen (Schoten), frisch... ...... ... «................ frei 
aus 837 Küchengewächse, einschließlich der als solche dienenden Feldrüben, zer- 
kleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst 
einfach zubereitet, soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36 des allgemeinen 
Tarifs fallen; unreife Speisebohnen und unreife Erbsen, getrocknet; 
Speisebohnen und Erbsen (reife und unreife), gebacken oder sonst 
einfach zubereitet .. ... . .. . ... . ... 4 
Reichs-Gesetzbl. 1906. 50
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.