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e) alle sonst zur Erfüllung dieser Aufgaben dienlichen Anlagen und Geschäfte
jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu pachten, zu ver—
pachten und zu veräußern, auch sich an Unternehmungen anderer in
jeder zulässigen Form zu beteiligen,
1) Zweigniederlassungen im Deutschen Reiche oder in den Deutschen Schutz-
gebieten zu errichten.
§ 3.
Sitz.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin.
§ 4.
Dauer.
Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt.
§ 5.
Organe.
Die Organe der Gesellschaft sind:
der Vorstand,
der Aufsichtsrat,
die Hauptversammlung.
§ 6.
Bekanntmachungen.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam, soweit diese
Satzung nicht ein anderes bestimmt, durch einmalige Veröffentlichung im Deutschen
Reichsanzeiger.
Die Gesellschaft wird ihre Bekanntmachungen außerdem durch andere vom
Aufsichtsrate zu bestimmende Blätter veröffentlichen, ohne daß indessen von dieser
Veröffentlichung die Rechtswirksamkeit der Bekanntmachung abhängt.
Bei bekanntgemachten Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mit-
gerechnet.
II. Grundkapital.
§ 7.
Grundkapital.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 16 640 000 Mark, eingeteilt in
166 400 fortlaufende Nummern tragende Anteile über je einhundert Mark.
Die Anteile Nr. 1 bis 56 400 bilden die Reihe A und tragen die Be-
zeichnung „Vorzugsanteile“. Sie sind nach näherer Bestimmung der §§ 20, 50
bei der Gewinnverteilung und bei der Auflösung der Gesellschaft bevorrechtigt.