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M. Tr. O. Anlage IV.
(Zu § 32, 4. a.)
Militärfahrschein.
1. Der Transport ist angeordnet auf Befehl
2. Der Transport ist angeordnet durch Fahrtliste Nr. der Linien.
Kommission Kommandantur
vom
(Auszufüllen durch die absendende Militärbehörde, und zwar:
Nr. 1 nur bei direkter Anmeldung bei einer Eisenbahnstelle,
Nr. 2 nur bei Anmeldung an den Bahnbevollmächtigten durch die Militär-Eisenbahnbebörde)