Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
 Nummer 
des 
deutschen 
allgemeinen 
Tarifs. 
Benennung der Gegenstände. 
Zollsatz 
für 
1 Doppelzentner 
Mark. 
  
96 
aus 111 
aus 122 
156 
157 
aus 161 
191 
  
Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zu- 
sammengedreht; Schilfrohr, roh, ungespalten; Torfstreuf Laub, 
Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art.......... 
Haarwild, nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet 
Anmerkung zu Nr. 115 bis 117 des allgemeinen Tarifs. Fische 
(einschließlich der Heringe), die lediglich zur Erhaltung während der Versendung 
mit Salz bestreut oder mit Salzwasser begossen sind, werden als frische Fische 
behandelt; dagegen unterliegen ausgenommene oder zerschnittene frische Fische, 
wenn sie in Salzlake eingehen, dem Zollsatze für gesalzene Fische. 
Süßwasserkrebse, lebend oder bloß abgekocht 
Hörner, Geweihe) Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogel- 
schnäbel, Zähne, roh, auch in der Querrichtung in einzelne Teile 
zerschnitten; gefärbte Stacke von Hirschgeweihen, wie sie bei der 
Herstellung von Knöpfen und ähnlichen Gegenständen als Rohstoff 
dienen; Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh, auch 
gepulvert oder gemahlen; Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen 
Gehäusen), Tierstacheln, Walfischbarten (rohes Fischbein) sowie sonstige 
tierische Schnitzstoffe,roh . . . . . .. . . ... 
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, 
nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase, 
frisch oder getrocknet; Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten; Lab, auch 
eingedickt, nicht weingeisthaltig 
Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Tierflechsen, 
auch getrocknet Dünger, tierischer (Abtritt- und Stalldünger), auch 
getrocknet....................... ·..................... 
Natürliches Wasser, anderes als Mineralwasser, auch destilliert; Eis, 
rohes, natürliches und künstlichhss ..... 
  
frei 
20 
frei 
frei 
frei 
frei 
frei
	        
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