Nummer
des
deutschen
allgemeinen
Tarifs.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
für
1 Doppelzentner
Mark.
96
aus 111
aus 122
156
157
aus 161
191
Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zu-
sammengedreht; Schilfrohr, roh, ungespalten; Torfstreuf Laub,
Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art..........
Haarwild, nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet
Anmerkung zu Nr. 115 bis 117 des allgemeinen Tarifs. Fische
(einschließlich der Heringe), die lediglich zur Erhaltung während der Versendung
mit Salz bestreut oder mit Salzwasser begossen sind, werden als frische Fische
behandelt; dagegen unterliegen ausgenommene oder zerschnittene frische Fische,
wenn sie in Salzlake eingehen, dem Zollsatze für gesalzene Fische.
Süßwasserkrebse, lebend oder bloß abgekocht
Hörner, Geweihe) Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogel-
schnäbel, Zähne, roh, auch in der Querrichtung in einzelne Teile
zerschnitten; gefärbte Stacke von Hirschgeweihen, wie sie bei der
Herstellung von Knöpfen und ähnlichen Gegenständen als Rohstoff
dienen; Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh, auch
gepulvert oder gemahlen; Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen
Gehäusen), Tierstacheln, Walfischbarten (rohes Fischbein) sowie sonstige
tierische Schnitzstoffe,roh . . . . . .. . . ...
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen,
nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase,
frisch oder getrocknet; Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten; Lab, auch
eingedickt, nicht weingeisthaltig
Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Tierflechsen,
auch getrocknet Dünger, tierischer (Abtritt- und Stalldünger), auch
getrocknet....................... ·.....................
Natürliches Wasser, anderes als Mineralwasser, auch destilliert; Eis,
rohes, natürliches und künstlichhss .....
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20
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