Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs.
Benennung der Gegenstände.
Ver-
zollungs-
maßstab.
Zollsatz
Kronen. | Öre.
60
62
64
82
Bürstenbinderwaren aus anderem Material als aus Fiber,
Gräsern, Wurzeln oder sonstigen vegetabilischen Stoffen,
ausgenommen Pinsel, Maurer- und Malerbürsten
aller Art:
mit anderer Einfassung als solcher von unpoliertem
oder bemaltem Holz oder Eisen
Briefumschläge und Papierdiüten
Anmerkung. Briefpapier, Briefkarten und Brief-
umschläge in Behältnissen aus Papier, Pappe oder Holz
(Papierausstattungen), jedoch ohne Verbindung mit anderen
Materialien, werden zum Satze von 0,25 Kronen für 1 kg
verzollt. Bändchen aus Gespinsten jeder Art, mit denen
Briefpapier, Briefkarten und Briefumschläge gebunden
sind, sowie solche Bändchen oder Beschläge zum Festhalten
des Deckels oder zum Schließen der dazu gehörenden Be-
hältnisse bleiben bei der Verzollung außer Betracht. Ebenso
bleibt es auf die Verzollung ohne Einfluß, wenn die Be-
hältnisse Einrichtungen zur Unterbringung verschiedener
Arten oder Größen von Briefbogen, Briefkarten oder
Briefumschlägen, wie abgeschlossene Fächer, Brücken, Klötze
und dergleichen besitzen.
Stickereien, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt,
fertig oder nur angefangen:
gestickte Streifen aus anderem Baumwollengewebe als
Tüll oder aus Leinengewebe, auch wenn mit anderer
Näharbeit versehen, und solche gestickte Gewebe,
augenscheinlich zum Zerschneiden in Streifen be-
stimmt
anderer Art, nicht unter Nr. 63 des allgemeinen
Tarifs fallend, tragen den Zoll wie das Zeug oder
der Stoff, auf dem die Stickerei ausgeführt ist,
mit 100 v. H. Zuschlag.
Bücher in fremden Sprachen gedruckt oder mit erhabener
Schrift für Blinde . ...
Anmerkung zu Nr. 81 und 82 des allgemeinen
Tarifs. Hierunter fallen auch Bilderbücher und Mal-
bücher für Kinder, mit erläuterndem Text (in Prosa
oder Poesie).