Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

Nummer 
— 818 — 
  
Ver- 
des 
schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz 
allgemeinen maßstab. 
Tarifs. Kronen. Öre. 
Papp-, Papier- und Papiermacheewaren, im allgemeinen 
Tarif anderweit nicht genannt: 
508 unlackiert:: .. . . . .. kg — 50 
Anmerkung. Hierunter fallen Kragen, Manschetten 
und Vorhemden aus Papier, auch auf einer oder beiden 
Seiten mit weißem, farbigem oder bedrucktem Baumwollen- 
stoff überzogen, ohne wirkliche Nähte. Eine durch Pressung 
hervorgebrachte künstliche Nachahmung von Nähten ist 
nicht als wirkliche Naht anzusehen. 
509 lackiert, bronziert, vergoldet oder versilberrt - 1 50 
Papier: 
512 vergoldet, versilbert oder mit anderen Metallen belegt 
oder anders als in der Masse gefärbt, darunter auch 
mit weißer Farbe bestrichenes sogenanntes Glacsé- 
papier sowie Papier in Verbindung mit Baumwollen- 
oder Leinengewebe . . . . . . .. - — 20 
513 andere, im allgemeinen Tarife nicht anderweit auf- 
geführte Arten, auch liniertes Papier ........... — 10 
515 Papiertapeten und borten . .. - — 25 
Schirmteile: 
519 Gestelle, zusammengesetzt .. .... .... . . . . .. .. . . ... » — 80 
520 Stöcke, ersichtlich für Regen- oder Sonnenschirme be- 
stimmt ................................... ) 25 
528 Pfeifenköpfe, mit oder ohne Beschlag, ausgenommen 
solche aus echtem oder unechtem Meerschaum .. - — 80 
539 Schreibmappen, ausgenommen solche aus Seide oder 
Halbseide .. . . . .. - 1 20 
Anmerkung. Hierunter fallen auch Zigarrenetuis, 
Taschen, Brieftaschen, Geldbeutel und Portemonnaies, 
alle diese, soweit sie nicht aus edlen Metallen bestehen. 
  
  
  
 
	        
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