Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
— 
Nummer 
822 
  
Ver- 
des 
schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz 
allgemeinen maßstab. 
Tarifs. Kronen. 1 Öre. 
Schuhwaren, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt: 
578 aus Saffian, Korduan) gefärbtem, gepreßtem oder 
lackiertem Leder . .. kg 5 — 
580 andere Arten, nicht unter Nr. 576, 577 oder 579 des 
allgemeinen Tarifs fallend ... - 2 — 
Anmerkung zu Nr. 581 des allgemeinen Tarifs. Unter 
Nr. 581 fallen Schiefertafeln in gewöhnlichem Holzrahmen. 
584 Handwerker-, Fabrik-, Hausfleiß- und Manufakturwaren, 
im allgemeinen Tarife nicht aufgeführt, werden wie 
Arbeiten aus dem Stoff verzollt, aus welchem sie haupt- 
sächlich bestehen; falls dieser nicht mit Bestimmtheit fest- 
gestellt werden kann, zahlen sie. .. . .. . . . .. . . . . ... 100 Kronen] 15 — 
Posamentierwaren, wie Fransen, Borten, Besätze, Nestel- 
schnüre, Tressen, Schnüre und dergleichen, im allge- 
meinen Tarif anderweit nicht genannt: 
589 von Seide oder Halbsede kg 9 — 
590 andere Arten, darunter solche, auch seidene, in welchen 
Kautschuk oder ähnliche Materialien enthalten sind - 3 – 
Getreide: 
ungemahlen: 
aus 596 Roggen) Weizen, Gerste, Erbsen, Bohnen 100 kg 3 70 
597 Hafer und Wicken — frei 
gemahlen: 
600 Mehl und Grieß, aller Art ...... ............ 100 kg 6 50 
601 Spargel einschließlich der Behältnise kg — 20 
  
  
  
 
	        
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