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Nummer
822
Ver-
des
schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz
allgemeinen maßstab.
Tarifs. Kronen. 1 Öre.
Schuhwaren, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt:
578 aus Saffian, Korduan) gefärbtem, gepreßtem oder
lackiertem Leder . .. kg 5 —
580 andere Arten, nicht unter Nr. 576, 577 oder 579 des
allgemeinen Tarifs fallend ... - 2 —
Anmerkung zu Nr. 581 des allgemeinen Tarifs. Unter
Nr. 581 fallen Schiefertafeln in gewöhnlichem Holzrahmen.
584 Handwerker-, Fabrik-, Hausfleiß- und Manufakturwaren,
im allgemeinen Tarife nicht aufgeführt, werden wie
Arbeiten aus dem Stoff verzollt, aus welchem sie haupt-
sächlich bestehen; falls dieser nicht mit Bestimmtheit fest-
gestellt werden kann, zahlen sie. .. . .. . . . .. . . . . ... 100 Kronen] 15 —
Posamentierwaren, wie Fransen, Borten, Besätze, Nestel-
schnüre, Tressen, Schnüre und dergleichen, im allge-
meinen Tarif anderweit nicht genannt:
589 von Seide oder Halbsede kg 9 —
590 andere Arten, darunter solche, auch seidene, in welchen
Kautschuk oder ähnliche Materialien enthalten sind - 3 –
Getreide:
ungemahlen:
aus 596 Roggen) Weizen, Gerste, Erbsen, Bohnen 100 kg 3 70
597 Hafer und Wicken — frei
gemahlen:
600 Mehl und Grieß, aller Art ...... ............ 100 kg 6 50
601 Spargel einschließlich der Behältnise kg — 20