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Reichs-Gesetzblatt
Nr. 38
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 845.—
Bekanntmachung, betreffend Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militär-
Transport. Ordnung. S. 850. — Bekanntmachung, betreffend die freie Fahrt der Mitglieder des
Reichstags auf den deutschen Eisenbahnen. S. 950. — Bekanntmachung, betreffend den Umlauf
von Scheidemünzen österreichischer Währung auf preußischen Eisenbahnstationen. S. 852. — Bekannt-
machung, betreffend die Abänderung von Reichstagswahlkreisen in Elsaß- Lothringen. S. 852.
(Nr. 3262.) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung. Vom 23. Juni 1906.
Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende
Anderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:
1. Bei Nr. X X X V a im Eingange:
a) bei Ziffer 4 wird hinter dem ersten Worte „Nitrozellulose eingefügt:
(auch in Form von Geweben)i
b) die Ziffer 5 erhält folgende Fassung:
5. Folgende Schieß- und Sprengmittel, soweit sie nicht unter die
Bestimmungen der Nrn. X X X V d und X X X V fallen:
Schieß- und Sprengpulver (Schwarzpulver) und
ähnliche Gemenge, wie Lithotrit und der sogenannte
brennbare Salpeter; Holzpulver, bestehend aus einem
Gemenge von nitriertem Holze, das durch die Nitrierung eine
Gewichtsvermehrung von höchstens 30 Prozent erfahren hat, und
von salpetersauren Salzen mit oder ohne Zusatz von schwefelsauren
Salzen, unter Ausschluß der chlorsauren Salze; rauchschwache
gelatinierte Nitrozellulosepulver und nitroglyzerin-
haltige Nitrozellulosepulver ohne Zusatz anderer Explosiv-
stoffe; Plastomenit (ein aus Nitrozellulose durch Zusammen-
schmelzen mit festen Nitroverbindungen hergestelltes Pulver)
sämtlich auch in Form von Kartuschen;
c) bei Ziffer 6 wird vor den Worten sofern diese Patronene eingefügt:
Patronen aus Gemischen von höchstens 80 Prozent
Kalium-, Natrium- oder Ammonium-Perchlorat mit
Nitrokohlenwasserstoffen der aromatischen Reihe und
Zellulosenitraten, Kohle, Kohlenwasserstoffen oder Kohle-
Reichs- Gesetzbl. 1906. 130
Ausgegeben zu Berlin den 5. Juli 1906.