Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

— 163 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 20. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Konservenfabriken. S. 163. 
 
(Nr. 3455.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbelterinnen in Konserven- 
fabriken. Vom 1. Mal 1908.  
Auf Grund des § 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrat die 
nachstehende 
Bestimmung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Kon- 
servenfabriken, 
erlassen: 
Die Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen in 
Konservenfabriken (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. März 
1898 — Reichs-Gesetzbl. S. 35 —) bleiben bis zum 30. April 1910 
in Kraft. 
Berlin, den 1. Mai 1908. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Bethmann Hollweg. 
 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten. 
Reichs-Gesetzbl. 1908. 29 
Ausgegeben zu Berlin ben 2. Mai 1908.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.