Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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(Nr. 3461.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. XXXVd in Anlage B zur 
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 7. Mai 1908. 
Auf Grund des Abs. (2) der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung wird die Nr. XXXVd in Anlage B dieser Ordnung, betreffend rauch- 
schwache, gelatinierte Nitrozellulosepulver und nitroglyzerinhaltige Nitrozellulose- 
pulver, wie folgt, ergänzt: 
In Abs. (1) Ziffer 1 wird am Schlusse hinzugefügt: 
„Die Vorschriften unter a und b gelten nicht für die vor dem 
23. Juni 1906 hergestellten Pulver.“ 
Berlin, den 7. Mai 1908. 
Das Reichs-Eisenbahnamt. 
Schulz. 
 
 Herausgegeben im Reichsamte des Inmern. — Berlin , gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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