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Weitergabe muß unverzüglich erfolgen. Die Umlaufszeit der Andienung
endet am Andienungstage nachmittags 5 Uhr.
Der Verkäufer ist berechtigt, jeden einzelnen Posten von zwei ver-
schiedenen Stellen zu liefern. Die Ware ist innerhalb von 6 Tagen, einschließ-
lich des Tages der Andienung, Zug um Zug gegen Zahlung abzunehmen.
Endet die Frist an einem Sonn- oder Feiertage, so muß die Abnahme
spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen.
Das Andienungsschreiben und die Bescheinigung der Sachverständigen
müssen enthalten:
bei Lieferungen vom Kahn:
1. das Datum ;
2. den Namen des Schiffers, die Nummer des Kahnes und den Ort der
Abladung;
3. den Standort des Kahnes, vorbehaltlich einer Änderung bei polizeilicher
Anordnung;
bei Lieferungen vom Speicher:
1. das Datum;
2. die genaue Bezeichnung des Postens nach Lagerraum und Menge.
Erfolgt die Lieferung von einem nicht am schiffbaren Wasser belegenen
Speicher, so ist die Ware kostenfrei auf den Wagen zu liefern; im übrigen
hat der Empfänger die Kosten der Übergabe und Abnahme der Ware zu
tragen, insoweit sie die angemessenen Sätze nicht überschreiten. Etwaige
Mehrkosten fallen dem Verkäufer zur Last. Über die Angemessenheit ent-
scheidet in Streitfällen der Börsenvorstand, Abteilung Produktenbörse, zu
Berlin.
Der Verkäufer hat das Recht, 5 Prozent mehr oder weniger zu liefern.
Ergibt sich bei einem Posten ein Fehlgewicht von mehr als 5 Prozent, so
kann die Abnahme abgelehnt werden. Die Ablehnung muß jedoch inner-
halb der vertragsmäßigen Abnahmefrist erklärt werden. Ein Mehr- oder
Mindergewicht wird zum Preise des Abnahmetags, falls jedoch die Abnahme
nach Ablauf der vertragsmäßigen Frist von 6 Tagen erfolgt, zum Preise
des letzten Tages der Abnahmefrist berechnet.
Vi. Bei Roggenmehl hat die Andienung im Posten von je 150 Sack 0 und
150 Sack I schriftlich unter Beifügung einer Bescheinigung über die
Lieferbarkeit zu erfolgen; sie muß dem Käufer an einem Werktage bis
12 Uhr mittags zugestellt sein. Endet die Lieferzeit an einem Sonn- oder
Feiertage, so muß die Andienung spätestens an dem vorhergehenden Werk-
tag erfolgen. Die Andienung kann an Dritte weitergegeben werden. Die
Weitergabe muß unverzüglich erfolgen. Die Umlaufzeit der Andienung endet
am Andienungstage nachmittags 5 Uhr.