Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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Klasseneinteilung 
der 
Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. 
Beim Keicheheere. 
  
Bei der Marine. 
  
I. Militärbeamte) welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind. 
A. Obere Militärbeamte 
(im Offizierrange). 
1. Der Bureauvorsteher bei dem Chef des Preußischen 
Generalstabs der Armee. 
Die Festungsoberbauwarte und Festungsbauwarte. 
Die Oberzahlmeister und Zahlmeister. 
Die Korpsstabsveterinäre, Oberstabsveterinäre, Stabs- 
veterinäre und Oberweterinäre. 
Die Armeemusikinspizienten. 
b. 
  
1. Der zur Dienstleistung beim Gouvernement Kiautschou 
als Intendant kommandierte höhere Marineinten- 
danturbeamte und der als Leiter der Tsingtauer 
Werft kommandierte höhere Marinebaubeamte. 
2. 2 Lotsenkommandeur der Marine und dessen Ver- 
treter 
3. Die Flotten- und Klleswaherseknten. während ihrer 
Dienstleistung als solch 
Die zu den Morinrstntionstommanbes zur Dienst- 
leistung kommandierten Intendantursekretäre“) 
5. Die Oberveterinäre beil der Besatzung von Kiautschon. 
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Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
Der Bureauvorsteher, die Topographen, Karto- 
raphen, expedierenden Sekretäre und Kanzleisekretäre 
lem Chef des Generalstabs des Feldheeres. 
Die Topographen, Trigonometer und Ingenieure 
in den Festungen. 
Der höhere Jivilverwaltungsbeamte bei den Etappen- 
inspektionen. 
Die oberen (höheren und mittleren“)) Beamten des 
Militäreisenbahnwesens. 
Diese Beamten sind auch densenigen Beamten 
untergeordnet, die an Stelle von Militärbefehlshabern 
zur Anstellung kommen. 
*) Zu den mittleren Beamten im Sinne dleser Verordnung zählen 
alle aus dem Geschäftsbereiche der Eisenbahnverwaltung und der allge- 
meinen Bauverwaltung überwiesenen Beamten, die nach den Gebührnis- 
Nachweisungen (Beiheft zur Kriegsbesoldungsvorschrift) neben ihrem 
Friedensdiensteinkommen eine tägliche Jaleze von mindestens 8 .& bel 
den mobilen Formationen und mindestens 4.4 bel den immobilen For- 
mationen (während der Verwendung am dienstlichen Wohnsitze) beziehen. 
  
6. Die dem mobilen Bureau des Admiralstabs der 
Marine zugeteilten etatsmäßigen oberen Jivilbeamten 
der Marine. 
Die ZJivilmitglieder der Küstenbezirksämter I in Neu- 
fahrwasser, II in Stettin, III in Kiel. 
Die mit Wahrnehmung der Geschäfte der Bau- 
direktoren beim Gouvernement Kiautschou beauftragten 
Beamten. 
Der beim Gouvernement Kiautschou als Gouver- 
nementssekretär kommandierte Geheime expedierende 
Sekretär. 
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*) Der volle Titel (Marineintendantursekretär usw.) ist in der 
Klasseneinteilung der Marine bei allen Dienstgraden durch Fortlassung 
des Wortbeginns „Marine"“ gekürzt worden.
	        
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