Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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(Nr. 3521.) Bekanntmachung, betreffend die Ein= und Durchfuhr aus Kapland und Natal. 
Vom 26. Angust 1908. 
D. gemäß § 25 des Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krank.- 
heiten durch Bekanntmachung vom 1. März 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 11) an- 
geordneten Beschränkungen der Ein= und Durchfuhr aus Kapland und Natal 
werden mit der Verkündung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt. 
Berlin, den 26. August 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Wermuth. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckeret. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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