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(Nr. 3526.) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport--Ordnung. Vom
6. Oktober 1908.
A## Grund des & 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich,
daß in dieser Ordnung folgende Anderungen vorzunehmen sind:
1.
Im 8 11 Ziffer 1, im § 38 Ziffer 4 erster und zweiter Absatz unter
Weglassung des Klammerausdrucks im ersten Absatz, im 9 38 Ziffer 5,
im *45 Liffer 31 nebst Randschrift, im §& 47 Ziffer 25 nebst Rand-
schrift, im § 49 Jiffer 11 und im Inhaltsverzeichnisse bei 9§ 45 und 47
ist statt „Sanitätszüge (n)“ zu setzen:
Lazarett- und Ilillslazarettzüge (n).
4. Im 9 15 Hiffer 2 erster Absatz erhält der Schlußsatz folgende Fassung:
dieser kann gleichzeitig technisches Mitglied einer Linien--Komman=
dantur sein.
. Der § 19 erhält folgende neue Hiffer:
4. Von allen im Frieden eintretenden langdauernden Bahn-
unterbrechungen, die die Durchführbarkeit der geplanten Kriegs-
transporte in Frage stellen, hat der Bahnbevollmächtigte die
Linien-Kommandantur und die Eisenbahn-Abteilung des großen
Generalstabs unverzüglich zu benachrichtigen.
. Im 9 32 Ziffer 11 ist der Schluß des ersten bsabes
1N. bl den — — 1.
(L. S.) nnurhhmn.
Dienstgrad.
streich Truppentheil.“
zu streichen.
. Die Ziser 7 des §& 36 erhält folgende Fassung:
7. Auf die Einstellung möglichst vieler Wagen mit Abort in
Miltärzüge ist Bedacht zu nehmen, soweit dies unter Berücksichti-
gung der im §9 37) 8 zweiter Absatz über die Einstellung von
Güterwagen getroffenen Bestimmung angängig ist.
. Im 9 38 Ziffer 6 ist statt „Lazarethbedürfnisse und Lazareth-
Dersonal“ zu setzen:
Sanitätsmittel und Sanitätspersonal