Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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(Nr. 3526.) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport--Ordnung. Vom 
6. Oktober 1908. 
A## Grund des & 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung 
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, 
daß in dieser Ordnung folgende Anderungen vorzunehmen sind: 
1. 
Im 8 11 Ziffer 1, im § 38 Ziffer 4 erster und zweiter Absatz unter 
Weglassung des Klammerausdrucks im ersten Absatz, im 9 38 Ziffer 5, 
im *45 Liffer 31 nebst Randschrift, im §& 47 Ziffer 25 nebst Rand- 
schrift, im § 49 Jiffer 11 und im Inhaltsverzeichnisse bei 9§ 45 und 47 
ist statt „Sanitätszüge (n)“ zu setzen: 
Lazarett- und Ilillslazarettzüge (n). 
4. Im 9 15 Hiffer 2 erster Absatz erhält der Schlußsatz folgende Fassung: 
  
dieser kann gleichzeitig technisches Mitglied einer Linien--Komman= 
dantur sein. 
  
. Der § 19 erhält folgende neue Hiffer: 
  
4. Von allen im Frieden eintretenden langdauernden Bahn- 
unterbrechungen, die die Durchführbarkeit der geplanten Kriegs- 
transporte in Frage stellen, hat der Bahnbevollmächtigte die 
Linien-Kommandantur und die Eisenbahn-Abteilung des großen 
Generalstabs unverzüglich zu benachrichtigen. 
  
  
. Im 9 32 Ziffer 11 ist der Schluß des ersten bsabes 
1N. bl den — — 1. 
(L. S.) nnurhhmn. 
Dienstgrad. 
streich Truppentheil.“ 
zu streichen. 
. Die Ziser 7 des §& 36 erhält folgende Fassung: 
7. Auf die Einstellung möglichst vieler Wagen mit Abort in 
Miltärzüge ist Bedacht zu nehmen, soweit dies unter Berücksichti- 
gung der im §9 37) 8 zweiter Absatz über die Einstellung von 
Güterwagen getroffenen Bestimmung angängig ist. 
. Im 9 38 Ziffer 6 ist statt „Lazarethbedürfnisse und Lazareth- 
Dersonal“ zu setzen: 
Sanitätsmittel und Sanitätspersonal 
 
	        
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