Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

II. Luxemburgischer Verwaltungen. 
10. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke 
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben find, ist zu vergleichen: 
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18. 
Niederlande, Ziffer 11, 12. 
Dänemark. 
A. Von dãnischen Verwaltungen betriebene Strecken. 
1. Die Dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen 
Dampffährenverbindungen: 
a) über den Limfjord (Oddesund Nord - Oddesund Syd und Nykjobing 
Morso-Glyngore); 
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia- Strib); 
c) über den Großen [store] Belt (Ryborg—Korser); 
d) über den Öresund (Helsinger - Helsingborg und Kopenhagen 
[Kjobenhavn]— Malmo — wegen der Dampffährenverbindung 
Kopenhagen—Malmo siehe unter B. II. 5); 
e) über den Masnedsund (Masnede - Örehoved); 
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren- 
verbindung siehe unter B. I. 4; 
aber mit Ausschluß: 
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats- 
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und 
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehoved - Gjedser; 
b) Aalestrup - Viborg; 
c) Sore - Vedde. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
wärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- 
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser - Warnemünde.
	        
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