Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 279 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 11. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn · Verkehrsorbnung. S. 279. — 
Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 280. 
  
  
(Nr. 3576.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs- 
 ordnung. Vom 27. Februar 1909. 
Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende 
Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen: 
1. In Nr. XXXVc wird eingeschaltet: 
a) vor dem mit „Ammon-Carbonit“ beginnenden Absatze: 
Ammoncahücit mit oder ohne Beifügung von Ziffern und 
Buchstaben (Gemenge von mindestens 65 Prozent Ammoniak- 
salpeter, höchstens 10 Prozent Kali-, Natron- oder Baryt- 
salpeter oder Mischungen davon, höchstens 15 Prozent Tri- 
nitrotoluol oder Trinitronaphthalin, die teilweise oder ganz 
durch Mono- und Dinitrotoluol, Mono- und Dinitrobenzol 
oder Nitronaphthalin ersetzt werden dürfen, ferner von Mehl 
oder höchstens 2 Prozent Ruß), 
b) vor dem mit „Minolite“ beginnenden Absatze: 
Luxit I (Gemenge von Ammoniaksalpeter, höchstens 17 Prozent 
Trinitrotoluol und höchstens 5 Prozent Holzmehl)) 
2. Im Eingange der Nr. XXXVg ist der mit Silesia“ beginnende 
Absatz zu fassen: 
Silesia (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kaliumchlorat und 
von Harz, von dem höchstens 4 Prozent nitriert sein dürfen) 
3. In Nr. XLV wird die Ziffer 6, wie folgt, gefaßt: 
6. Zur Beförderung von verdichtetem Sauerstoff und verdichtetem 
Waseerstoff dürfen statt der nach Ziffer 1 a und b geprüften auch 
solche Behälter benutzt werden, die laut angebrachtem Stempel 
nach den von der Militärverwaltung hierfür getroffenen besonderen 
Vorschriften amtlich geprüft und innerhalb der letzten 3 Jahre 
nachgeprüft sind. In diesem Falle dürfen die Gase höchstens auf 
170 Atmosphären verdichtet sein. Bei Behältern, die nach der 
Reichs-Gesetzbl. 1909. 43 
Ausgegeben zu Berlin den 13. März 1909.
	        
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