Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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amtlichen Prüfung mit einem Betriebsdrucke von höchstens 
150 Atmosphären in Anspruch genommen werden dürfen, ist die 
Verdichtung der Gase nur bis zu dieser Grenze zulässig. Im 
übrigen finden die Vorschriften unter 1 bis 5 Anwendung. 
Die Änderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 27. Februar 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
 
(Nr. 3577.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Über- 
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 
3. März 1909. 
Die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die dieses Über- 
einkommen Anwendung findet (Ausgabe von 1908, Reichs-Gesetzbl. von 1908 
S. 39 ff.), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen in 
der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport 
mitgeteilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
Ausgabe vom 15. Februar 1909. 
  
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
2. Militäreisenbahn.
	        
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