Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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ordnung stattgefunden, so ist der nunmehr für das weitere Verfahren zuständige 
Gerichtsherr auch für die Strafvollstreckung zuständig. Die Vorschriften des 
Abs. 3, 4 finden Anwendung. 
Geht die Vollstreckung einer militärgerichtlich erkannten Strafe gemäß §& 15 
Abs. 3 des Militärstrafgesetzbuchs und § 15 des Einführungsgesetzes zur Militär- 
strafgerichtsordnung auf eine Bayerische oder Württembergische bürgerliche Behörde 
über, so wird Strafvollstreckungsbehörde der im § 4a genannte Gerichtsherr, 
sobald der Verurteilte in die Strafanstalt des Heimatstaats verbracht ist. Die 
Vorschriften des Abs. 3, 4 finden Anwendung. 
8 20. 
Den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens haben der Angeklagte sowie 
die im 9 437 Abs. 2 der Militärstrafgerichtsordnung bezeichneten Personen, falls 
sie sich im Schutzgebiet aufhalten, bei dem im § 4b, anderenfalls bei dem im 
& 4a bezeichneten Gerichtsherrn, anzubringen. Der Gerichtsherr, bei dem der 
Antrag anzubringen ist, kann die Wiederaufnahme auch selbst beantragen. 
421. 
Die Militärjustizverwaltung wird von dem Reichskanzler Reichs-Kolonialamt) 
ausgeübt (§ 111 der Militärstrafgerichtsordnung). 
  
622. 
Die Durchsicht der im außerordentlichen Verfahren ergangenen stand- 
gerichtlichen Urteile erfolgt bei dem im § 4b bezeichneten Gerichtsherrn. 
Die Nachprüfung der dabei gemachten Ausstellungen sowie die Durchsicht 
der kriegsgerichtlichen Urteile geschieht bei dem im 9 4a bezeichneten Befehlshaber 
113 der Militärstrafgerichtsordnung). 
Die bei der Prüfung der standgerichtlichen und kriegsgerichtlichen Urteile 
gemachten Ausstellungen sind der Militärjustizyerwaltung (6 21) zur Nachprüfung 
und zur weiteren Veranlassung halbjährlich mitzuteilen. 
4*23. 
Ein Stabsoffzier des Kommandos der Schutztruppen ist Mir gemäß §9 79 
Abs. 2 der Militärstrafgerichtsordnung behufs Ernennung zum außeretatsmäßigen 
militärischen Mitgliede des Reichsmilitärgerichts in Vorschlag zu bringen. Er 
ist bei der Bearbeitung aller Schutztruppenangelegenheiten zuzuziehen. 
24. 
Innerhalb der Militärjustizuerwaltung der Schutztruppen führen die zur 
Ausübung der Militärstrafgerichtsbarkeit berufenen Stellen Dienstfiegel und 
Stempel mit dem deutschen Reichsadler und der Umschrift: 
Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ost. ufw. Afrika, Kamerun. 
 
	        
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