Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

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2. Im Muster 1 ist in der auf der ersten Seite befindlichen Fußnote 
zwischen den Worten „Monaco“ und „Österreich“ einzufügen: „die 
Niederlande,“. 
3. Die im Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 650, 651 über der Umrandung 
vorgesehenen Seitenzahlen des Musters 1: 22 und 23 ändern sich nach 
Maßgabe der Zahl der nach dem Hinzutritt der Niederlande zusammen- 
zustellenden Einlageblätter. 
Berlin, den 24. September 1910. 
  
 
                                             Der Reichskanzler. 
                                             von Bethmann Hollweg. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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