Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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Besen gründlich zu säubern oder mit Wasser abzuspülen, nicht gepflasterte Viehmarkt- 
plätze durch Harken oder Eggen zu ebnen. Erforderlichenfalls sind auch die An- 
bindevorrichtungen mit Wasser abzuspülen oder abzuwaschen. 
                                                           §  9. 
      Wege (Straßen) sind je nach ihrer Beschaffenheit wie die Viehmarktplätze zu 
reinigen. 
                                                          §   10. 
  Standorte auf Weiden (Tummelplätze, Laufplätze, Melkplätze und der- 
gleichen) sind je nach ihrer Beschaffenheit wie Viehmarktplätze zu reinigen.
 
                                               III. Desinfektion. 
                                           1. Desinfektionsmittel. 
                                                          § 11. 
      1) Als Desinfektionsmittel sind zu verwenden: 
1. Frisch gelöschter Kalk. Er wird wie folgt gewonnen: Frisch ge- 
brannter Kalk wird unzerkleinert in ein geräumiges Gefäß gelegt und mit 
Wasser (etwa der halben Menge des Kalkes) gleichmäßig besprengt; er 
zerfällt hierbei unter starker Erwärmung und unter Aufblähung zu einem 
Pulver. 
2. Kalkmilch. Sie wird als dicke und als dünne Kalkmilch angewandt. 
 Dicke Kalkmilch wird bereitet, indem zu je 1 Liter frisch gelöschtem 
Kalk allmählich unter stetem Umrühren 3 Liter Wasser hinzugesetzt werden. 
Dünne Kalkmilch wird hergestellt, indem zu je 1 Liter frisch ge- 
löschtem Kalk allmählich unter stetem Umrühren 20 Liter Wasser hinzu- 
gesetzt werden. 
  Falls frisch gelöschter Kalk nicht zur Verfügung steht, kann die 
Kalkmilch auch durch Anrühren von je 1 Liter gelöschtem Kalk, wie er in 
einer Kalkgrube vorhanden ist, mit 3 oder 20 Liter Wasser bereitet werden. 
Jedoch ist darauf zu achten, daß in diesen Fällen die oberste, durch den 
Einfluß der Luft veränderte Kalkschicht der Grube vorher beseitigt wird. 
  Die Kalkmilch ist vor dem Gebrauch umzuschütteln oder umzurühren. 
3. Chlorkalkmilch. Diese wird aus Chlorkalk (Calcaria chlorata des 
Deutschen Arzneibuchs)), der in dicht geschlossenen Gefäßen vor Licht geschätzt 
aufbewahrt war und stechenden Chlorgeruch besitzen muß, in der Weise 
hergestellt, daß zu je 1 Liter Chlorkalk allmählich unter stetem Rühren 
3 oder 20 Liter Wasser hinzugesetzt werden (dicke und dünne Chlorkalk.- 
milch). Chlorkalkmilch ist jedesmal vor dem Gebrauche frisch zu bereiten. 
4. Verdünntes Kresolwasser (2 prozentig)!). Jur Herstellung werden 
50 ccm Kresolseifenlösung (Liquor Cresoli saponatus des Deutschen 
  
1) Bei Schweineseuche und Schweinepest ist 6 prozentiges Kresolwasser zu verwenden. Zu seiner 
Herstellung sind statt der oben erwähnten 50 ccm Kresolselfenlösung 120 ccm dieser Lösung erforderlich.
	        
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