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(Nr. 4019.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 8. Februar 1912.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 1. Februar
1911, Reichs-Gesetzbl. S. 68 ff. von 1911), ist wie folgt geändert worden:
Im Abschnitt Schweden A. — Von schwedischen Verwaltungen betriebene
Strecken — ist die unter Nr. 39 aufgeführte Siljans Eisenbahn gestrichen worden.
Diese Bahn ist der unter Nr. 44 aufgeführten „Södra Dalarnes Eisen-
bahn“ einverleibt, bleibt also als Teil der letzteren auch ferner dem Inter-
nationalen Übereinkommen unterstellt.
Berlin, den 8. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Wackerzapp.
(Nr. 4020.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Ausstellung für Kartoffeltrocknung, Stärkefabrikation und
Spiritusindustrie in Berlin 1912. Vom 13. Februar 1912.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
im Februar 1912 in Berlin stattfindende Ausstellung für Kartoffeltrocknung,
Stärkefabrikation und Spiritusindustrie.
Berlin, den 13. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage.
von Jonquteres.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.