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Die bisherigen Ziffern 22 und 23 sind in 23 und 24 geändert und die
auf Italien bezüglichen Verweisungen in den Anmerkungen am Schlusse der Ab-
teilungen Österreich und Ungarn I und Schweiz entsprechend berichtigt worden.
III. Im Abschnitt Schweiz
II. Schmalspurbahnen
ist mit Wirkung vom 15. März 1912 als neue Ziffer nachgetragen:
"22 a. Berninabahn.“
Die gegenwärtige Ziffer 22a (Bremgarten—Dietikon--Bahn) ist in 22b
geändert.
Berlin, den 22. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Wackerzapp.
(Nr. 4026.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Allgemeinen Luftfahrzeug-Ausstellung, Berlin, 1912 „Ala“.
Vom 24. Februar 1912.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in
diesem Jahre in Berlin stattfindende Allgemeine Luftfahrzeug-Ausstellung „Ala“.
Berlin, den 24. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
Im Aluftrage:
Richter.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerci.
Reichs-Gesetzbl. 1912. 30