— 193 —
Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1912.
Nr. 14.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Garten-
baues. S. 193. — Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport- Ordnung.
S. 193. — Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen
Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien. S. 194.
(Nr. 4034.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen-
ständen des Gartenbaues. Vom 11. März 1912.
Auf Grund der Vorschrift im § 4 Ziffer 1 der Verordnung, betreffend das
Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen-
ständen des Wein- und Gartenbaues, vom 4. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 153)
bestimme ich folgendes:
Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge,
Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder
Gewächshäusern stammen, über die Grenzen des Reichs darf fortan auch über
das Königlich Bayerische Nebenzollamt 1 am Bahnhof Asch erfolgen.
Berlin, den 11. März 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Isenbart.
———
(Nr. 4035.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport. Ordnung. Vom
19. März 1912.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15), bestimme ich,
daß der § 23 dieser Ordnung wie folgt ergänzt wird:
Der bisherige Text erhält die Ziffer 1.
Reichs- Gesehbl. 1912. 34
Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1912.