-----248----- 24.*) Berninabahn.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
Bremgarten—Dietikon-Bahn.
Martigny —Le Chätelard-Bahn.
Berner Oberland-Bahnen, ausschließlich der
Schynige Matte-Bahn und der von den
Berner Oberland-Bahnen betriebenen Lauter-
brunnen— Mürren-Bahn.
Rhätische Bahn.
Saignelégier-La Chaux-de-Fonds-Bahn.
Sernftalbahn.
Wengernalpbahn.
Wynentalbahn.
Merdon-Ste.-Croix-Bahn.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Österreichischer Verwaltungen.
Die von den k. k. österreichischen Staats-
bahnen betriebenen Strecken von der öster-
reichisch-schweizerischen Grenze:
34. bei Buchs bis Buchs.
35.
36.
37.
38.
bei St. Margrethen bis St. Margrethen.
II. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Großherzoglich Badischen
Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von
der deutsch-schweizerischen Grenze:
bei Gottmadingen bis zur schweizerisch-deut-
schen Grenze bei Wilchingen.
bei Stetten bis Basel badische Bahn.
bei Leopoldshöhe bis Basel badische Bahn.
*) Mit Wirkung vom 15. März 1912.
Berlin, den 28. März 1912.
39.
40.
41.
4.
43.
44.
45.
46.
47.
bei Grenzach bis Basel badische Bahn.
Die von den Großherzoglich Badischen
Staatseisenbahnen mitbetriebene Verbin—
dungsbahn zwischen Basel badische Bahn
und Basel schweizerische Bundesbahnen.
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-
schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis
Basel schweizerische Bundesbahnen.
Die von der Pruntrut-Bonfol-Bahn ge-
meinsam mit den Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-
schweizerischen Grenze bei Bonfol bis Bonfol.
III. Französischer Verwaltungen.
Die von der Gesellschaft der Paris-Lyon-
Mittelmeerbahn betriebenen Strecken von
der französisch schweizerischen Grenze:
bei St. Gingolph bis Bouveret.
bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Vives.
bei La Plaine bis Genf-Cornavin.
bei Le Locle-Col-des-Roches bis Le Locle.
IV. Italienischer Verwaltungen.
Die von den italienischen Staatsbahnen be-
triebene Strecke von der italienisch-schweizeri-
schen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken,
die von schweizerischen Verwaltungen im Aus-
land betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 125, 126, 127, 128, 129.
Frankreich, Ziffer 24, 25, 26, 27, 28.
Italien, Ziffer 20, 21, 22.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Wackerzapp.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. .
Herausgegeben im Reichsamt des Innern- Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.