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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1912.
Nr. 24.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeich-
neten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Rumänien und
Portugal, die Inkraftsetzung des Abkommens in einer Anzahl britischer Kolonien und Protektorate
sowie im französischen Protektorate Tunis und die dadurch erforderlich gewordenen Anderungen der
zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Be-
stimmungen. S. 261.
(Nr. 4058.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris
unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahr-
zeugen durch Rumänien und Portugal, die Inkraftsetzung des Abkommens
in einer Anzahl britischer Kolonken und Protektorate sowie im französischen
Protektorate Tunis und die dadurch erforderlich gewordenen Anderungen
der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom
Bundesrate getroffenen Bestimmungen. Vom 29. April 1912.
Das im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 603 abgedruckte, am 11. Oktober 1909
in Paris unterzeichnete Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraft.
fahrzeugen ist von Rumänien und von Portugal ratifiziert worden. Die Rati-
fikationsurkunde Rumäniens ist am 17. April 1911 in Paris hinterlegt worden;
das Abkommen wird demnach gemäß Artikel 13 für Rumänien am 1. Mai 1912
wirksam. Die Ratifikationsurkunde Portugals ist am 5. Februar 1912 in Paris
hinterlegt worden; das Abkommen soll indessen nach einer Verständigung zwischen
Portugal und den Mächten, für die es wirksam ist, bereits vom 1. Mai 1912
an für Portugal als wirksam gelten.
Ferner hat die Großbritannische Regierung durch Erklärungen gemäß Ar-
tikel 11 Abs. b des Abkommens der Französischen Regierung angezeigt, daß sie
das Abkommen in Britisch Indien mit Ausnahme der unter britischer Oberhoheit
stehenden Gebiete eingeborener Fürsten und Stammeshäupter sowie in Barbados,
Gibraltar, den Leeward-Inseln, Malta, Nordnigerien, den Seychellen, Sierra Leone
und Südnigerien in Kraft setzen werde. Die Britisch Indien betreffende Anzeige
ist am 15. Juli 1911 und die die anderen britischen Kolonien und Protektorate
betreffende Anzeige ist am 22. November 1911 in Paris hinterlegt worden. So-
dann hat die Französische Regierung unterm 30. Dezember 1911 mitgeteilt, daß
sie das Abkommen im Protektorate Tunis in Kraft setzen werde. Das Abkommen
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Ausgegeben zu Berlin den 1. Mai 1912.