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2. Im § 2 werden folgende Zahlen geändert:
bei der Infanterie ................ 634 in 651 Bataillone,
» » Kavallerie ............. ... 510 = 516 Eskadrons,
„: „ Feldartillerie 592 = 633 Batterien,
„* den Pionieren ... 29 = 33 Bataillone,
* Verkehrstruppen 17 = 18 »
: dem Trian................................ 23 = 25 -
Artikel II.
In der dem Besoldungsgesetze vom 15. Juli 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 573)
beiliegenden Besoldungsordnung III (Offiziere) wird folgendes geändert:
1. In Ziffer A 9 a werden die Worte „Werden“ bis „Festungen“ ersetzt
durch:
„Werden der Inspekteur des Militär-Luft- und Kraft-Fahrwesens
sowie die Chefs der Stäbe der General-Inspektion der Fuß.
artillerie, der General-Inspektion des Ingenieur- und Pionier-
korps und der Festungen und der General-Inspektion des Militär-
Verkehrswesens“
2. Die Ziffer A 9 a erhält folgenden Zusatz:
„Das gilt auch, wenn ein Generalmajor oder ein Oberst mit
den Gebührnissen eines Brigadekommandeurs in die Stelle des
Inspekteurs des Militär-Luft- und Kraft-Fahrwesens oder in die
des Chefs der General-Inspektion des Militär-Verkehrswesens
versetzt wird.“
Artikel III.
Dieses Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnis-
vertrags vom 23. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III § 5,
in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21./25. No-
vember 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 658) zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 14. Juni 1912.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.