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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1912.
Nr. 46.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphenvertrags vom
3. November 1906 durch die Vereinigten Staaten von Amerika, Griechenland, Italien und Uruguay,
sowie betreffend den Beitritt von San Marino, Siam, der japanischen Besitzungen und der spanischen
Gebiete am Golf von Guinea zu diesem Vertrage. S. 447. — Bekanntmachung, betreffend
Inderung der Militär-Transport-Ordnung und des Militärtarifs für Eisenbahnen. S. 448.
(Nr. 4108.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphen-
vertrags vom 3. November 1906 durch die Vereinigten Staaten von Amerika,
Griechenland, Italien und Uruguay, sowie betreffend den Beitritt von
San Marino, Siam, der japanischen Besitzungen und der spanischen Ge-
biete am Golf von Guinea zu diesem Vertrage. Vom 18. Juli 1912.
Der Internationale Funkentelegraphenvertrag vom 3. November 1906, das
Zusatzabkommen, das Schlußprotokoll und die Ausführungsübereinkunft vom
gleichen Tage (Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 411 ff.) sind nunmehr auch von den
Vereinigten Staaten von Amerika, Griechenland und Uruguay, der Vertrag, das
Schlußprotokol und die Ausführungsübereinkunft sind von Jtalien ratifiziert
worden.
Die Ratifikationsurkunden sind in Gemäßheit des Artikel 23 des Haupt-
vertrags und des Artikel III des Zusatzabkommens in Berlin niedergelegt worden.
Spanien ist für seine Besitzungen am Golf von Guinea und ferner ist
Siam dem Vertrage, dem Zusatzabkommen, dem Schlußprotokoll und der Aus-
führungsübereinkunft, Japan ist für seine Besitzungen Korea, Formosa, den
japanischen Teil der Insel Sachalin und das Pachtgebiet auf der Halbinsel
Kwantung und ebenso ist San Marino dem Vertrage, dem Schlußprotokoll und
der Ausführungsübereinkunft beigetreten.
Berlin, den 18. Juli 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Koerner.
Reichs-Gesetzbl. 1912. 81
Ausgegeben zu Berlin den 27. Juli 1912.