— 513 —
Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1912.
Nr. 57.
Inhalt: Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Beisitzer der Renten-
ausschüsse, der Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts sowie ibrer Ersatzmänner (§§ 109 ff
131 ff., 160 ff., 164 des Versicherungsgesetzes für Angestellte). S. 513. — Bekanntmachung,
betreffend Änderung der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit
Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln. S. 526.
(Nr. 4130.) Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Beisitzer
der Rentenausschüsse, der Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts sowie
ihrer Ersatzmänner (§§ 109 ff., 131 ff., 160 ff., 164 des Versicherungsgesetzes
für Angestellte). Vom 22. Oktober 1912.
§ 1.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Beisitzer der Rentenausschüsse, der
Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts sowie ihre Ersatzmänner werden durch
die Vertrauensmänner gewählt.
Die Wahl leitet ein Beauftragter des Reichskanzlers.
§ 2.
Der Wahlleiter bestimmt den Zeitraum, innerhalb dessen die Stimmzettel
einzusenden sind (Wahlfrist), und macht ihn unter Mitteilung eines Auszugs
aus den gesetzlichen Bestimmungen über Wahlberechtigung und Wählbarkeit
spätestens zwei Monate vor dem letzten Tage der Frist im Deutschen Reichs-
und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt.
§ 3.
An der Wahl der Vertreter der Arbeitgeber nehmen nur die Arbeitgeber-
vertreter unter den Vertrauensmännern, an der Wahl der Vertreter der ver-
sicherten Angestellten nur die Angestelltenvertreter unter den Vertrauensmännern teil.
§ 4.
In der Bekanntmachung (§ 2) sind die Vertrauensmänner aufzufordern,
für die Wahl Vorschlagslisten nach dem in Anlage 1 beigefügten Vordruck in
Reichs- Gesetzbl. 1912. 99
Ausgegeben zu Berlin den 28. Oktober 1912.