— 530 —
staatliche Behörden oder Organe der Selbstverwaltung landwirtschaftliche Berufs-
genossenschaften verwalten (§ 122 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes für Land-
und Forstwirtschaft, § 1031 der Reichsversicherungsordnung), auch für die Ver-
treter der Arbeitgeber.
Berlin, den 11. Juni 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Dr. Caspar.
——
(Nr. 4134.) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Gehirn-Rückenmarkentzündung
und die Gehirnentzündung der Pferde. Vom 26. Oktober 1912.
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909
(Reichs-Gesetzbl. S. 519) bestimme ich:
Für das Fürstentum Reuß ä. L. wird vom 1. Januar 1913 ab bis auf
weiteres für die Gehirn-Rückenmarkentzündung (Bornasche Krankheit) und für die
Gehirnentzündung der Pferde die Anzeigepflicht im Sinne von § 9 des Gesetzes
eingeführt.
Berlin, den 26. Oktober 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
————
(Nr. 4135.) Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedens-
konferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Luxemburg.
Vom 6. November 1912.
Die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen zwölf Abkommen vom 18. Oktober
1907 sind, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81 abgedruckten Abkommens,
betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von