Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VI. Band (6)

ala  sides  als  Folge  der  Lakung.  359

streits  aufgekommen  war  ¼),  erfährt  der  Beklagte
schon  dadurch  den  Anspruch  des  Klägers,  und  so
erklärt  sich,  warum  Gesetz  und  Gerichtsgebrauch
jenen  Zeitpunkt  als  entscheidend  in  diesen  Beziehungen
  annehmen.  —

Die  Wahrscheinlichkeit,  welche  diese  beschränkende
  Auslegung  durch  den  Umstand  erhält,  daß
sonst  nirgends  von  jenem  frühern  Zeitpunkte  die
Rede  ist,  würde  man  vergebens  durch  eine  Bernfung
  auf  die  vermeintliche  Konsequenz  zu  schmälern
suchen,  welche  die  herrschende  Ansicht  für  sich  habe,
indem  ja  der  Grund  der  Wirkungen  der  I.
die  maln  fides,  schon  mit  der  Litisdenunciation
vorhanden  sey.  Denn  wir  wissen,  daß  der  Grund
jener  Wirkungen  eben  nicht  in  einer  durch  die  L.
C.  erzeugten  maln  fides  zu  suchen  ist.

Das  Resultat  des  bisherigen  ist,  daß  die  erhöhte
  Restitutionspflicht  des  bonae  fidei  possessor
  in  der  Regel  erst  mit  dem  Zeitpunkt  der  Litiskontestation
  eintritt.  Eine  Ausnahme  hiervon
macht  ur  der  b.  f.  p.,  der  mit  der  hereditatis
petitio  belangt  wird,  sofern  dieser  schon  a  controversin
  motn  für  jede  freiwillige  Entäußerung
der  Sache  einsteht  und  von  da.  an  auch  den  Erlös
schon  vorher  verkaufter  Erbschaftssachen  zu  verzinsen
  hat  5).  Die  letztere  Ausnahme  beruht  auf  Gesetz,
  die  erstere  auf  dem  Gerichtsgebrauch;  mir
scheint,  daß  diese  durch  jene  erklärt  wird.  Das
8.  C.  lladrianum  verpflichtet  nämlich  den  b.
1.  p.  einer  Erbschaft,  wenn  er  daraus  vor  der
controversia  mota  (d.  h.  cum  primum  ei  denunciatum
  esset)  etwas  veräußert  hat,  von  die-11)

  M.  s.  Bethmann-Hollweg,  Handb.  des  Eivilprozesses,
  Bd.  1,  S.  217.  Daß  M.  Aurel  die  Litisdenunciation
  überhaupt  zuerst  eingeführt  hot,  möchte  ich
wegen  der  L.  20,  S.  6,  D.  II.  T.  bezweiseln.  #

15)  L.  20,  §S.6.  L.  25,  "s.  7.  I.  20.  6  16.  D.  INl.  P.