Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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(Nr. 5348) Bekanntmachung zu dem Einfuhrverbote für Fohlen. Vom 24. Juli 1916. 
Auf Grund von § 2 der Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Fohlen, 
vom 24. Juli 1916 (Reichs--Gesetzbl. S. 829) übertrage ich die daselbst vor- 
gesehenen Befugnisse dem Königlich Preußischen Minister für Landwirtschaft, 
Domänen und Forsten. 
Berlin, den 24. Juli 1916. 
  
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Heransgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.