— 830 —
(Nr. 5348) Bekanntmachung zu dem Einfuhrverbote für Fohlen. Vom 24. Juli 1916.
Auf Grund von § 2 der Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Fohlen,
vom 24. Juli 1916 (Reichs--Gesetzbl. S. 829) übertrage ich die daselbst vor-
gesehenen Befugnisse dem Königlich Preußischen Minister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten.
Berlin, den 24. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Heransgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.