Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 878 — 
(Nr. 5368) Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen vor dem Reichsgericht 
in Sachen der Konsulargerichtsbarkeit. Vom 31. Juli 1916. 
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung über die Geltend- 
machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, 
vom 7. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 360) wird zur Beseitigung obwaltender 
Zweifel eine Ausnahme von den Vorschriften im § 1 Abs. 1 der Bekanntmachung 
insoweit zugelassen, als es sich um die Geltendmachung vermögensrechtlicher An- 
sprüche vor dem Reichsgericht in Sachen handelt, die der Konsulargerichtsbarkeit 
unterliegen.  
Berlin, den 31. Juli 1916. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Lisco 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.