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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
182
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Inhalt: Bekanntmachung über Anderung der Preise für Kraftfuttermittel. S. o23. — Bekannt-
machung zur Durchführung der Verordnung über Gerste. S. o224. — Bekanntmachung über
die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk. und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. S. o21.
(Nr. 5383) Bekanntmachung über Anderung der Preise für Kraftfuttermittel. Vom
5. August 1916.
#1 Grund der Bekanntmachungen über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom
D 5
(Reichs-Gesetzbl. S. 399, 489) und vom 16. März 1916 (Reichs-
Gesetzbl. S. 168) in Verbindung mit & 1 der Bekanntmachung über die Errichtung
eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird
kestimmt:
Artikell
Im 81 der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen
für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 504), ergänzt
durch die Bekanntmachungen vom 6. Januar 1916 und vom 26. März 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 2, 197), werden folgende Anderungen vorgenommen:
1. In Nr. 51 wird der Preis von „240 Mark“ erhöht auf „300 Mark“.
2. JIm Satz 2 der Anmerkung zu Nr. 51 werden die in Abgang zu
bringenden Beträge von „4/,36 Mark“ und „3/00 Mark“ auf )4/15 Mark“
und „3/75 Mark“ erhöht.
Artikel UM
Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die
bisherigen Preise bleiben für die Lieferung maßgebend, soweit die Versand-
verfügung der Bezugsvereinigung dem Lieferungspflichtigen vor diesem Zeitpunkt
zugegangen ist.
Berlin, den 5. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts
In Vertretung
von Braun
Reichs-Gesetzbl. 1916. 207
Ausgegeben zu Berlin den 8. August 1916.