Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 923 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
182 
  
  
  
  
  
  
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Inhalt: Bekanntmachung über Anderung der Preise für Kraftfuttermittel. S. o23. — Bekannt- 
machung zur Durchführung der Verordnung über Gerste. S. o224. — Bekanntmachung über 
die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk. und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. S. o21. 
(Nr. 5383) Bekanntmachung über Anderung der Preise für Kraftfuttermittel. Vom 
5. August 1916. 
#1 Grund der Bekanntmachungen über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 
D 5 
(Reichs-Gesetzbl. S. 399, 489) und vom 16. März 1916 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 168) in Verbindung mit & 1 der Bekanntmachung über die Errichtung 
eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird 
kestimmt: 
Artikell 
Im 81 der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen 
für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 504), ergänzt 
durch die Bekanntmachungen vom 6. Januar 1916 und vom 26. März 1916 
(Reichs-Gesetzbl. S. 2, 197), werden folgende Anderungen vorgenommen: 
1. In Nr. 51 wird der Preis von „240 Mark“ erhöht auf „300 Mark“. 
2. JIm Satz 2 der Anmerkung zu Nr. 51 werden die in Abgang zu 
bringenden Beträge von „4/,36 Mark“ und „3/00 Mark“ auf )4/15 Mark“ 
und „3/75 Mark“ erhöht. 
Artikel UM 
Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die 
bisherigen Preise bleiben für die Lieferung maßgebend, soweit die Versand- 
verfügung der Bezugsvereinigung dem Lieferungspflichtigen vor diesem Zeitpunkt 
zugegangen ist. 
Berlin, den 5. August 1916. 
Der Präsident des Kriegsernährungsamts 
In Vertretung 
von Braun 
Reichs-Gesetzbl. 1916. 207 
Ausgegeben zu Berlin den 8. August 1916.
	        
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