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(Nr. 5384) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste. Vom
5. August 1916.
Ar Grund des & 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs-
ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird als die nach
* 20 Abs. 1 der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 800) zuständige Stelle die Reichsfuttermittelstelle bestimmt.
Verlin, den 5. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts
von Batocki
(Nr. 5385) Bekanntmachung über die Negelung des Verkehrs mit Web-, Wirk. und Strick.
waren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 7. August 1916.
Ar Grund des 9 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs
mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntus-
In dem Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekanntmachung vom 10. Jumi
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 468), auf welche die Vorschriften der Bekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk= und Strickwaren für dr
bürgerliche Bevölkerung mit Ausnahme der 99 7, 10, 14, 15 und 20 keine
Anwendung finden, ist zu streichen:
34. Woll= und Baumwollstoffe (12, 13, 14, 15, 18, 25) bis zu Längen
von 2 Metern.
Berlin, den 7. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Zunern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerci.