Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 1030 — 
812. 
Die Landeszentralbehörden erlassen die Vorschriften zur Ausführung dieser 
Verordnung. Sie können bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis 
zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft werden. 
*13 
Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehn- 
hundert Maark wird bestraft: 
1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach §9 1 verpflichtet ist, beiseite- 
schafft, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den 
Kriegsausschuß oder die von ihm bestimmten Stellen liefert; 
2. wer Bucheckern verfüttert oder den Bestimmungen über das Eintreiben 
von Schweinen zuwiderhandelt; 
3. wer Bucheckern der Vorschrift im §9 1 Abs. 3 zuwider ohne Erlaubnis- 
schein verarbeitet oder ohne Abnahme des Erlaubnisscheins zur Ver- 
arbeitung annimmt. 
- , 814 
Bucheckern, die aus dem Ausland einschließlich der besetzten Gebiete in das 
Reichsgebiet eingeführt werden, sind von dem Einführenden an den Kriegsausschuß 
oder die von ihm bestimmten Stellen zu liefern. Als Einführender gilt, wer 
nach der Einfuhr der Bucheckern im Inland zur Verfügung über sie für eigene 
oder fremde Rechnung berechtigt ist. 
Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, so tritt an seim 
Stelle der Empfänger. Die 9#9) 2 bis 13 finden Anwendung. 
* 15 
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung 
zulassen. 
*16 
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der 
Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. 
Die Verordnung über die Verarbeitung von Bucheckern vom 14. Oktober 
1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 670) wird aufgchoben. 
Berlin, den 14. September 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.