Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 1252 — 
In der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1916 sind vorhanden 
gewesen: 
I. Hferde (ohne Militärpferde): 
Anzahl 
1. unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlrnnnnnnnn –4 . 
2. 3 bis noch nicht 5 Jahre alte Pferde im ganzen . 
darunter zur Zucht benutzte oder bestimmte Stuten.–. 
3. 5 Jahre alte und ältere Pferde im ganzen) 
darunter zur Zucht benutzte oder bestimmte Stuten , 
Gesamtzahl (Summe zu 1) 
  
  
II. Nindvieh: 
1. Kälber unter 3 Monate llt .. . . ... 
2. Jungvieh 3 Monate bis noch nicht 2 Jahre at. 
3. 2 Jahre altes und älteres Rindvieh, und zwar: 
a) Bullen, Stiere und Ocksfsen 
darunter Arbeits- (819) Bullen, Stiere, 
Ochsen 
b) Kühe (auch Färsen, Kalbinnen). . . . ... Z "g öÖÖ⅝ç. 
darunter aa) Milchkühe, die am 1. Dezember 
1916 Milch geben oder sictbar 
tragend sind. 
bb) Arbeits- (Sug) Kühe,) ...... 
Gesamtzahl (Summe zu II) 
22224 
  
III. Schafe: 
1. Schafe und Schaflämmer unter 1 Jahr at. 
2. 1 Jahr alte und ältere Schafe, und zwar: 
a) Schafböockee .. . . .. 
b) Mutterschafe (Zibbenn . . . .. II„„„ 
c) Hammel (Schöbdssee .. . . ... 
  
IV. Schweine: 
1. Ferkel unter 8 Wochen alt . . . .. .. .. . . ..... ..... .... . ... 
2. Schweine 8 Wochen bis noch nicht ½ Jahr alt.. 
3. ½ bis noch nicht 1 Jahr alte Schweieen . . . . . .. 
darunter a) Zuchtbber .... 
b) Zuchtsauen . . . . . . . . . . . . . .. ........... 
4.lsahralteundältereSchweine..........·............. 
daruntera)Zuchteber...................... l 
b) Juchtsanen 
Gesamtzahl (Summe zu IV) 
  
  
  
1) Als fünffährig können Pferde erst gelten, wenn ihre letzten Fohlenersatzzähne bereits in Reibung 
getreten sind. 
*) Als Arbeits- (Jug.) Kühe gelten nur diejenigen, die mindestens 90 Tage im Jahre zur Arbeit benutzt werden 
Solche Kühe sind, wenn sie zugleich Milchkühe sind, als Arbeitskühe unter bb nochmals mitzuzählen.
	        
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