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In der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1916 sind vorhanden
gewesen:
I. Hferde (ohne Militärpferde):
Anzahl
1. unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlrnnnnnnnn –4 .
2. 3 bis noch nicht 5 Jahre alte Pferde im ganzen .
darunter zur Zucht benutzte oder bestimmte Stuten.–.
3. 5 Jahre alte und ältere Pferde im ganzen)
darunter zur Zucht benutzte oder bestimmte Stuten ,
Gesamtzahl (Summe zu 1)
II. Nindvieh:
1. Kälber unter 3 Monate llt .. . . ...
2. Jungvieh 3 Monate bis noch nicht 2 Jahre at.
3. 2 Jahre altes und älteres Rindvieh, und zwar:
a) Bullen, Stiere und Ocksfsen
darunter Arbeits- (819) Bullen, Stiere,
Ochsen
b) Kühe (auch Färsen, Kalbinnen). . . . ... Z "g öÖÖ⅝ç.
darunter aa) Milchkühe, die am 1. Dezember
1916 Milch geben oder sictbar
tragend sind.
bb) Arbeits- (Sug) Kühe,) ......
Gesamtzahl (Summe zu II)
22224
III. Schafe:
1. Schafe und Schaflämmer unter 1 Jahr at.
2. 1 Jahr alte und ältere Schafe, und zwar:
a) Schafböockee .. . . ..
b) Mutterschafe (Zibbenn . . . .. II„„„
c) Hammel (Schöbdssee .. . . ...
IV. Schweine:
1. Ferkel unter 8 Wochen alt . . . .. .. .. . . ..... ..... .... . ...
2. Schweine 8 Wochen bis noch nicht ½ Jahr alt..
3. ½ bis noch nicht 1 Jahr alte Schweieen . . . . . ..
darunter a) Zuchtbber ....
b) Zuchtsauen . . . . . . . . . . . . . .. ...........
4.lsahralteundältereSchweine..........·.............
daruntera)Zuchteber...................... l
b) Juchtsanen
Gesamtzahl (Summe zu IV)
1) Als fünffährig können Pferde erst gelten, wenn ihre letzten Fohlenersatzzähne bereits in Reibung
getreten sind.
*) Als Arbeits- (Jug.) Kühe gelten nur diejenigen, die mindestens 90 Tage im Jahre zur Arbeit benutzt werden
Solche Kühe sind, wenn sie zugleich Milchkühe sind, als Arbeitskühe unter bb nochmals mitzuzählen.