— 1261 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
18254
Inhalt. Bekanntmachung über anderweite Festsetzung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffel.
trocknerei und der Karteffelstärkefabrikation. S. 1261. — Bekanntmachung, betreffend Anderung
des Militärtarifs für Eisenbahnen. S. 1262. c
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(Nr. 5556) Bekanntmachung über anderweite Festsetzung der Höchstpreise für Erzeugnisse
der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation. Vom 5. No-
vember 1916.
Ar Grund des § 4a der Verordnung über die Höchstpreise für Erzeugnisse
der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915
(Reichs-Gesetzbl. S. 588) in der Fassung der Verordnung vom 24. Februar 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 118) und des 9 1 der Bekanntmachung über die Errichtung
eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird
bestimmt:
Artikel I
An die Stelle der in der Bekanntmachung über die Anderung der Höchst-
preise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation
vom 29. Februar 1916 (Meichs- Gesetzbl. S. 135) vorgesehenen Preise für
Kartoffelwalzmehl einschließlich des Zuschlags für besondere Sichtung treten
folgende Höchstpreise:
Mark
für den Doppelzentner
im ersten Preisgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 49,30
» zweiten * ».................. 49,80
» dritten Z 50,30
» vierten »......................... 50,80.
Artikel II
Der & 2 Abs. 3 Satz 1 der Bekanntmachung über die Hoöchstpreise für
Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom-
16. September 1915 (Neichs-Gesetzbl. S. 588) erhält folgende Fassung:
Reichs-Gesetzbl 1916. 285
Ausgegeben zu Berlin den 7. November 1916.