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(Nr. 6581) Bekanntmachung zur Anderung des 87 der Bekanntmachung über die Uber—
wachung des Verkehrs mit Seemuscheln vom 2. November 1916. Vom
26. November 1916.
A# Grund der Bekanntmachung über Kriegsmahnahmen zur Sicherung der
Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs.Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
Artikel I
Der 97 der Bekanntmachung über die Uberwachung des Verkehrs mit
Seemuscheln vom 2. November 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 1243) erhält folgende
Fassung:
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer ohne die erforderliche Erlaubnis (§ 2) Seemuschelkonserven herstellt
oder Seemuscheln kauft
2. wer den gemäß 9 3 Abs. 1 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt;
3. wer entgegen cinem auf Grund des §9 3 Abs. 2 erlassenen Verbote den
Fang oder den Verkauf von Scemuscheln oder die Herstellung von
Seemuschelkonserven betreibt;
4. wer die nach 9 4 Abs. 1 festgesetzten Preise überschreitet oder einen
andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den diese
Preise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet;
wer Preise, die ihm gemäß § 4 Abs. 2 von der Uberwachungsstelle
für Seemuscheln vorgeschrieben sind, überschreitet; «
6. wer den gemäß 95 erlassenen Bestimmungen über den Verkehr mit
eingeführten Seemuscheln und eingeführten Seemuschelkonserven zuwider-
handelt;
7. wer den ihm nach § 6 Abs. 1 obliegenden Verpflichtungen zuwider-
handelt;
8. wer der Vorschrift im 9 6 Abs. 2 zuwider Verschwiegenheit nicht
beobachtet. ·
In dem Falle der Nr. 8 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unter-
nehmers ein.
Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare
Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter
gehören oder nicht.
J□
Artikel II
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26. November 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.