Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

39 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
  
  
Nr. 10 
Inhalt: Bekanntmachung über die Berichtigung des Ortsklassenverzeichnisses zum Besoldungsgesetze vom 
15. Juli 1909. S. 39. — Bekanntmachung zur Herbeiführung der beschleunigten Ablieferung 
von Gerste und Hafer. S. 40. — Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnung über 
die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915. S. 41. — Bekanntmachung einer 
Anderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Brotgetreide vom 23. Juli 1915. S. 13.— 
Bekanntmachung über Brotgetreide. S. 44. — Bekanntmachung über die Einfuhr von 
Salzheringen. S. 45. 
  
  
Nr. 5022) Bekanntmachung über die Berichtigung des Ortsklassenverzeichnisses zum Besoldungs- 
gesetze vom 15. Juli 1909. Vom 14. Januar 1916. 
Der Bundesrat hat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 des Be- 
soldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 — Reichs-Gesetzbl. S. 573 — beschlossen: 
1. Es werden eingereiht 
a) die ehemalige Landgemeinde Haarzopf sowie die Teile der früheren 
Landgemeinden Altenessen, Borbeck und Bredeney, die seit dem 
1. April 1915 mit der Stadtgemeinde Essen vereinigt sind, vom 
gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse B des Wohnungsgeldzuschuß- 
tarifs der Stadt Essen, 
b) der Teil der früheren Landgemeinde Bredeney, der seit dem 1. April 1915 
mit der Stadtgemeinde Werden vereinigt ist, vom gleichen Zeitpunkt 
ab in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Stadt Werden, 
c) der Teil der früheren Landgemeinde Borbeck, der mit der Landgemeinde 
Karnap vereinigt werden soll, vom Zeitpunkt dieser Vereinigung ab 
in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Landgemeinde 
Karnap, 
d) die seit dem 15. Februar 1915 mit der Stadt Leipzig vereinigten 
Landgemeinden Mockau und Schönefeld mit Wirkung vom gleichen 
Zeitpunkt ab in die Ortsklasse A des Wohnungsgeldzuschußtarifs der 
Stadt Leipzig. 
Reichs.Gesetzbl. 1916. 11 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Januar 1916.
	        
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